Rechtsprechung
| BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 99.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestimmender Maßstab für die Beurteilung der Wehrdiensttauglichkeit - Abgrenzung der Tauglichkeitsgrade, insbesondere hinsichtlich der Tauglichkeitsmerkmale
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 16.03.1972 - 4198/71
- BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 99.72
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 99.72
Wie der Senat bereits entschieden hat, ist für den die Tauglichkeit bestimmenden Maßstab entscheidend, daß der "taugliche" Wehrpflichtige zu jeder Wehrdienstart, insbesondere also zum Grundwehrdienst, herangezogen werden kann, während der nur "beschränkt taugliche" (F. 1969: "eingeschränkt taugliche") gemäß § 8 a Abs. 2 letzter Satz WPflG keinen Grundwehrdienst leistet (BVerwGE 31, 149 [155]). - BVerwG, 26.09.1973 - VIII C 66.72
Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Vorführung zur Musterung - Beurteilung der …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 99.72
Die Neufassung dieser Vorschrift durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher, ersatzdienstrechtlicher und anderer Vorschriften vom 29. Juli 1972 (BGBl. I S. 1321) ist nicht anwendbar; durch sie hat sich der Rechtsstreit auch nicht materiell erledigt (vgl. die Urteile des Senats vom 26. September 1973 - BVerwG VIII C 66.72 und BVerwG VIII C 99.71 - sowie vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 78.72 -). - BVerwG, 26.09.1973 - VIII C 99.71
Ausschluss der Wehrdiensttauglichkeit wegen einer Scheuermann'schen Erkrankung - …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 99.72
Die Neufassung dieser Vorschrift durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher, ersatzdienstrechtlicher und anderer Vorschriften vom 29. Juli 1972 (BGBl. I S. 1321) ist nicht anwendbar; durch sie hat sich der Rechtsstreit auch nicht materiell erledigt (vgl. die Urteile des Senats vom 26. September 1973 - BVerwG VIII C 66.72 und BVerwG VIII C 99.71 - sowie vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 78.72 -). - BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 78.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 99.72
Die Neufassung dieser Vorschrift durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher, ersatzdienstrechtlicher und anderer Vorschriften vom 29. Juli 1972 (BGBl. I S. 1321) ist nicht anwendbar; durch sie hat sich der Rechtsstreit auch nicht materiell erledigt (vgl. die Urteile des Senats vom 26. September 1973 - BVerwG VIII C 66.72 und BVerwG VIII C 99.71 - sowie vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 78.72 -).
- BVerwG, 02.09.2010 - 6 B 23.10
Musterungsverfahren; Wehrdienstfähigkeit bei Allergie; Einberufung in den …
Es hat sich vielmehr ersichtlich auf den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. November 1974 - BVerwG 8 C 99.72 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 13 S. 41 f.) anerkannten Grundsatz bezogen, dass im Hinblick auf den in § 8a Abs. 2 Satz 1 WPflG enthaltenen Vorbehalt des ärztlichen Urteils für die Verwendungsfähigkeit wehrdienstfähiger Wehrpflichtiger punktuelle Schwächen, die bei entsprechender spezifischer Beanspruchung zu einem punktuellen Versagen eines Wehrpflichtigen führen können, dessen Wehrdienstfähigkeit nicht berühren, da sie in der Truppe durch dem Einzelfall angepasste geeignete Maßnahmen abgefangen werden müssen. - BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 21.75
Verpflichtung der zuständigen Wehrersatzbehörde zur Festsetzung eines …
In dieser Hinsicht hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 87.72 - und vom 28. November 1974 - BVerwG VIII C 99.72 - dargelegt, daß punktuelle Schwächen, die für sich allein die Verwendungsfähigkeit des Wehrpflichtigen im Grundwehrdienst nicht berühren, durch truppenärztliche Maßnahmen ausgeräumt werden müssen. - BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 34.76
Verwendungsgrade - Wehrdienstfähigkeit
Dabei sind solche Einschränkungen nicht schon bei bloß punktuellen Schwächen des Wehrpflichtigen geboten, die bei entsprechender spezifischer Beanspruchung zu einem punktuellen Versagen führen können, die Eignung des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst an sich aber unberührt lassen; solchen punktuellen Schwächen muß in der Truppe und vom Truppenarzt - durch geeignete Einzelfallmaßnahmen Rechnung getragen werden (Urteil vom 28. November 1974 - BVerwG VIII C 99.72 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 13]).
- BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 79.75
Nachmusterung nach Erlass eines Musterungsbescheides - Anforderungen an die …
In dieser Hinsicht hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 87.72 - und vom 28. November 1974 - BVerwG VIII C 99.72 - dargelegt, daß punktuelle Schwächen, die für sich allein die Verwendungsfähigkeit des Wehrpflichtigen im Grundwehrdienst nicht berühren, durch truppenärztliche Maßnahmen ausgeräumt werden müssen. - BVerwG, 29.09.1976 - 8 C 36.75 Er kann deshalb nicht im Musterungsverfahren oder bei der Nachuntersuchung, sondern muß bei truppenärztlichen Maßnahmen berücksichtigt werden, wenn der Kläger der Einberufung gefolgt ist und Wehrdienst leistet (Urteile vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 87.72 - vom 28. November 1974 - BVerwG VIII C 99.72 - und vom 25. Februar 1976 - BVerwG VIII C 21.75 -).
- BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 51.73
Rechtmäßigkeit einer bedingten Einberufung eines gedienten Wehrpflichtigen zum …
In diesem Sinne hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 28. November 1974 - BVerwG VIII C 99.72 - hinsichtlich eines im Musterungsverfahren für tauglich befundenen Wehrpflichtigen entschieden. - BVerwG, 20.10.1976 - 8 C 50.75
Ausgestaltung der Zurückstellung eines Wehrdienstleistenden vom Wehrdienst wegen …
Die Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Klägers bei Märschen über 10 Ina und bei Tragen schwerer Lasten ist eine punktuelle Schwäche, die bei der Gestaltung des Dienstes zu berücksichtigen ist (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 87.72 [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 11] und vom 28. November 1974 - BVerwG VIII C 99.72 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 15]).
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