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| BVerwG, 06.11.1968 - VIII CB 65.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 16.08.1966 - 10 K 45/66
- BVerwG, 06.11.1968 - VIII CB 65.67
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - VIII CB 65.67
Verstandesmäßige oder sonstige rationale Erwägungen oder Erkenntnisse allein gewähren jedoch kein Recht nach § 25 WpflG (BVerwGE 7, 242 [247]); vielmehr muß es sich stets um eine ernste sittliche Entscheidung handeln, die für den Betroffenen als innerer Zwang verbindlich ist, so daß ein Zuwiderhandeln seine sittliche Persönlichkeit schädigen oder zerbrechen würde. - BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61
Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit des Kriegsdienstverweigerers - …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - VIII CB 65.67
Dabei hat das Verwaltungsgericht auch insoweit den Begriff der Gewissensentscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgelegt und insbesondere auch dem Umstände Rechnung getragen, daß die Verweigerung des Kriegsdienstes, wie in den Urteilenvom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 -, Buchholz BVerwG 448.0 § 25 WpflG Nr. 11, undvom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 -, Buchholz a.a.O. Nr. 13 = NJW 1963, 1994 = NZWehrR 1964, 132, ausgesprochen ist, allein durch die Zielsetzung gerechtfertigt wird, daß das menschliche Leben unter keinen Umständen vernichtet werden dürfe. - BVerwG, 03.08.1962 - VII C 85.61
Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - VIII CB 65.67
Dabei hat das Verwaltungsgericht auch insoweit den Begriff der Gewissensentscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgelegt und insbesondere auch dem Umstände Rechnung getragen, daß die Verweigerung des Kriegsdienstes, wie in den Urteilenvom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 -, Buchholz BVerwG 448.0 § 25 WpflG Nr. 11, undvom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 -, Buchholz a.a.O. Nr. 13 = NJW 1963, 1994 = NZWehrR 1964, 132, ausgesprochen ist, allein durch die Zielsetzung gerechtfertigt wird, daß das menschliche Leben unter keinen Umständen vernichtet werden dürfe.
- BVerwG, 20.06.1968 - VIII C 9.67
Gewissensentscheidung auf Grund von politischen Überlegungen - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - VIII CB 65.67
Dem Kläger ist zwar darin beizupflichten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere dieUrteile vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 9.67 und BVerwG VIII C 18.67 -) eine echte Gewissensentscheidung auch dann vorliegt, wenn ein Wehrpflichtiger zu der ihn innerlich verpflichtenden Überzeugung, daß der Krieg als Gewaltanwendung zwischen den Menschen an sich und als solcher sittlich verwerflich ist, auf Grund von Erwägungen verstandesmäßiger oder vernunftmäßiger Natur kommt. - BVerwG, 20.06.1968 - VIII C 18.67
Gewissensentscheidung auf Grund von vernunftmäßigen Überlegungen - Wandelbarkeit …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - VIII CB 65.67
Dem Kläger ist zwar darin beizupflichten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere dieUrteile vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 9.67 und BVerwG VIII C 18.67 -) eine echte Gewissensentscheidung auch dann vorliegt, wenn ein Wehrpflichtiger zu der ihn innerlich verpflichtenden Überzeugung, daß der Krieg als Gewaltanwendung zwischen den Menschen an sich und als solcher sittlich verwerflich ist, auf Grund von Erwägungen verstandesmäßiger oder vernunftmäßiger Natur kommt. - BVerwG, 09.03.1955 - I B 122.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - VIII CB 65.67
Die vorsorglich unter der Voraussetzung ihrer Zulassung eingelegte Revision des Klägers mußte als unzulässig verworfen werden, weil die Einlegung eines Rechtsmittels unter einer Bedingung nicht statthaft ist (vgl. denBeschluß vom 9. März 1955 - BVerwG I B 122.54 -).
- BVerwG, 12.11.1969 - VIII CB 5.68
Anforderungen an die Beschwerdeschrift im Kriegsdienstverweigerungsverfahren - …
Solche im Einzelfall gezogenen tatsächlichen Schlüsse rechtfertigen die Zulassung der Revision nicht (vgl. Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG VIII CB 65.67 - einerseits, Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 19.67 - [NZWehrr. - BVerwG, 04.08.1969 - VIII B 5.68
Rechtsmittel
Im übrigen wäre das Verwaltungsgericht nicht schlechthin gehindert, aus Äußerungen zur privaten Notwehr in Verbindung mit allen sonstigen Umständen des Falles tatsächliche Schlußfolgerungen zu ziehen (vgl.Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG VIII CB 65.67 -). - BVerwG, 03.06.1969 - VIII B 41.67
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der …
Einzuräumen ist der Beschwerde allerdings, daß die Meinung des Verwaltungsgerichts, es spreche gegen das Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe, wenn der Kläger die russische Abwehr des deutschen Angriffs im zweiten Weltkrieg und Gewaltanwendung seitens der UNO-Polizeitruppe bei internationalen Verwicklungen bejahe, möglicherweise nicht ohne weiteres mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang steht (vgl. die bereits genannten Entscheidungen vom 23. Juni 1961, 10. November 1961, ferner die Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 -, NZWehrr 1969, 118 und vom 6. November 1968 - BVerwG VIII CB 65.67 - sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 12, 45).
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