Rechtsprechung
| BFH, 08.11.2006 - VIII E 10/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Einwendungen gegen die Kostenrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.10.2005 - IX E 4/05
Erinnerung gegen Kostenansatz
Auszug aus BFH, 08.11.2006 - VIII E 10/06
Mit der Erinnerung gemäß § 66 GKG können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, das heißt gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2005 IX E 4/05, BFH/NV 2006, 342).Soweit die Erinnerungsführerin die angebliche Fehlerhaftigkeit des der Kostenrechnung zugrunde liegenden Beschlusses des erkennenden Senats vom 19. Juli 2006 rügt, kann sie damit im Erinnerungsverfahren nicht gehört werden (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 342;… vom 9. Dezember 2005 VI E 1/05, BFH/NV 2006, 602).
Eine eindeutige und offenkundige unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 21 Abs. 1 GKG, die Anlass zu einer Nichterhebung der Kosten geben könnte, ist nicht ersichtlich (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 342;… vom 20. April 2006 III E 3/06, BFH/NV 2006, 1499).
- BFH, 20.04.2006 - III E 3/06
Kostenansatz; Erinnerung
Auszug aus BFH, 08.11.2006 - VIII E 10/06
Eine eindeutige und offenkundige unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 21 Abs. 1 GKG, die Anlass zu einer Nichterhebung der Kosten geben könnte, ist nicht ersichtlich (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 342; vom 20. April 2006 III E 3/06, BFH/NV 2006, 1499). - BFH, 09.12.2005 - VI E 1/05
Erinnerung gegen Kostenansatz
Auszug aus BFH, 08.11.2006 - VIII E 10/06
Soweit die Erinnerungsführerin die angebliche Fehlerhaftigkeit des der Kostenrechnung zugrunde liegenden Beschlusses des erkennenden Senats vom 19. Juli 2006 rügt, kann sie damit im Erinnerungsverfahren nicht gehört werden (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 342; vom 9. Dezember 2005 VI E 1/05, BFH/NV 2006, 602).
- BFH, 30.01.2009 - VIII E 3/08
Erinnerung gegen Kostenrechnung - Angebliche Fehlerhaftigkeit der …
Mit der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (BFH-Beschlüsse vom 8. November 2006 VIII E 10/06, [...];… vom 25. Oktober 2005 IX E 4/05, BFH/NV 2006, 342).
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