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Rechtsprechung
   BFH, 25.10.1979 - VIII R 153/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,630
BFH, 25.10.1979 - VIII R 153/78 (https://dejure.org/1979,630)
BFH, Entscheidung vom 25.10.1979 - VIII R 153/78 (https://dejure.org/1979,630)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 1979 - VIII R 153/78 (https://dejure.org/1979,630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1975 § 3c, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; BerlinFG § 17

  • Wolters Kluwer

    Privates BerlinDarlehn - Kredit - Schuldzinsen - Werbungskosten - Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 342
  • DB 1980, 718
  • BStBl II 1980, 352
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.12.1977 - I R 20/76

    Abzug der Gesellschaftsteuer - Kapitalzuführung - Absetzung als Einlage - …

    Auszug aus BFH, 25.10.1979 - VIII R 153/78
    Sie ist kein Vermögenszugang, der an sich geeignet wäre, Einkommen zu sein (so zum Begriff der steuerfreien Einnahme BFH-Urteil vom 21. Dezember 1977 I R 20/76, BFHE 124, 317, BStBl II 1978, 346), gleichgültig, ob sie in Form einer Steuersatzermäßigung (vgl. z. B. § 34 Abs. 4 EStG, § 4 Nr. 3 der Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder) oder einer Steuerschuldermäßigung wie im Falle des § 17 Abs. 2 BerlinFG ausgestaltet ist.

    Dies wäre eine unzulässige Analogie zuungunsten des Steuerpflichtigen (vgl. BFHE 124, 317, BStBl II 1978, 346).

  • BFH, 26.11.1974 - VIII R 266/72

    Wertpapiere - Erwerb mit Kredit - Privatvermögen - Schuldzinsen - Erzielter …

    Auszug aus BFH, 25.10.1979 - VIII R 153/78
    Die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum beschränkten Abzug von Schuldzinsen bei fremdfinanziertem Erwerb von Wertpapieren (Urteil vom 26. November 1974 VIII R 266/72, BFHE 114, 229, BStBl II 1975, 331) seien daher auch auf den Streitfall zu übertragen.

    Selbst wenn man davon ausginge, daß Schuldzinsen nur bis zur Höhe der Erträge zu berücksichtigen sind (BFHE 114, 229, BStBl II 1975, 331; unentschieden BFH-Urteil vom 8. März 1977 VIII R 41/73, BFHE 121, 451, BStBl II 1977, 465), stünde die bisherige Rechtsprechung der Anerkennung der von den Klägern geltend gemachten Schuldzinsen als Werbungskosten nicht entgegen, weil im Streitjahr die Einnahmen höher waren als die Schuldzinsen.

  • BFH, 08.03.1977 - VIII R 41/73

    Gesellschafter einer GmbH - Erwerb von Geschäftsanteilen - Schuldzinsen - …

    Auszug aus BFH, 25.10.1979 - VIII R 153/78
    Selbst wenn man davon ausginge, daß Schuldzinsen nur bis zur Höhe der Erträge zu berücksichtigen sind (BFHE 114, 229, BStBl II 1975, 331; unentschieden BFH-Urteil vom 8. März 1977 VIII R 41/73, BFHE 121, 451, BStBl II 1977, 465), stünde die bisherige Rechtsprechung der Anerkennung der von den Klägern geltend gemachten Schuldzinsen als Werbungskosten nicht entgegen, weil im Streitjahr die Einnahmen höher waren als die Schuldzinsen.
  • BFH, 08.07.2003 - VIII R 43/01

    Schuldzinsenabzug bei fremdfinanzierten Bundesanleihen

    a) Der Senat teilt die Auffassung des FG, dass durch ein einheitliches Geschäft zu einheitlichen Konditionen erworbene Anleihen für die Ermittlung der abziehbaren Werbungskosten und damit für die Prüfung der Überschusserzielungsabsicht nicht in einen eigenfinanzierten und einen fremdfinanzierten Anteil aufgeteilt werden dürfen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1979 VIII R 153/78, BFHE 129, 342, BStBl II 1980, 352; Verfügung der Oberfinanzdirektion --OFD-- Düsseldorf vom 14. Juni 1993 -S-2252 A- St 12 H, Finanz-Rundschau --FR-- 1993, 551, 552; Verfügung der OFD Nürnberg vom 6. August 1991 -S 2210- 13/St 21, FR 1992, 29).

    c) Der BFH es auch abgelehnt, die §§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1, 3c EStG dahin zu verallgemeinern, dass Ausgaben nicht abziehbar seien, soweit sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Vermögensmehrungen stehen, die --gleich aus welchem Grund-- nicht besteuert werden; er hat darin eine unzulässige Analogie zu Ungunsten des Steuerpflichtigen gesehen (vgl. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1977 I R 20/76, BFHE 124, 317, BStBl II 1978, 346; vom 25. Oktober 1979 VIII R 153/78, BFHE 129, 342, BStBl II 1980, 352; vgl. auch Wüllenkemper, FR 1992, 1, 5; derselbe in DB 1993, 406, 408).

  • BFH, 01.10.1996 - VIII R 88/94

    Zum Abzug von Schuldzinsen für ein mit Kredit finanziertes Berlin-Darlehen als …

    Sie vertraten unter Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Oktober 1979 VIII R 153/78 (BFHE 129, 342, BStBl II 1980, 352) und VIII R 59/78 (BFHE 129, 344, BStBl II 1980, 353) die Auffassung, daß die durch die Refinanzierung von Berlin-Darlehen verursachten Schuldzinsen stets als Werbungskosten abziehbar seien.

    Hat der Steuerpflichtige mit seinem Schuldner nicht zwei getrennte Darlehensverträge, sondern nur einen (einheitlichen) Darlehensvertrag geschlossen, so ist diese zivilrechtliche Gestaltung auch der steuerrechtlichen Beurteilung zugrundezulegen (so schon das ebenfalls ein Berlin-Darlehen betreffende Senatsurteil in BFHE 129, 342, BStBl II 1980, 352, 353, unter 1. der Gründe).

  • BFH, 23.01.1991 - X R 37/86

    Bei Veräußerung eines kreditfinanzierten Grundstücks gegen Leibrente können die …

    Die Rechtslage ist hier nicht anders als bei der Finanzierung einer langfristigen Vermögensanlage, die zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt (vgl. zum Berlin-Darlehen BFH-Urteil vom 25. Oktober 1979 VIII R 153/78, BFHE 129, 342, BStBl II 1980, 352;… allgemein Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 20 Anm. 55 "Schuldzinsen"): Wird z.B. ein langfristiges Darlehen in gleichbleibenden Raten zurückgezahlt, stehen die Finanzierungskosten ausschließlich im Zusammenhang mit dem in den Annuitäten enthaltenen Zinsanteil; eine Kürzung der Finanzierungskosten im Hinblick auf die nichtsteuerbare Rückzahlung des Darlehens findet nicht statt.
  • BFH, 26.07.1983 - VIII R 160/80

    Steuerschuldermäßigung - Darlehn - Ehegatte

    §§ 16, 17 BerlinFG gewähren Tarifvergünstigungen in der Form der Steuerschuldermäßigung (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1979 VIII R 153/78, BFHE 129, 342, BStBl II 1980, 352).
  • BFH, 17.12.1996 - VIII R 39/95

    Geltendmachung der gesamten in einem Jahr für ein Refinanzierungsdarlehen …

    Hat der Steuerpflichtige mit seinem Schuldner nicht zwei getrennte Darlehensverträge, sondern nur einen (einheitlichen) Darlehensvertrag geschlossen, so ist diese zivilrechtliche Gestaltung auch der steuerrechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen (so schon das ebenfalls ein Berlin-Darlehen betreffende Senatsurteil vom 25. Oktober 1979 VIII R 153/78, BFHE 129, 342, BStBl II 1980, 352, 353, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 06.03.1985 - I R 213/80

    Vorzeitige steuerschädliche Rückzahlung - Bürgschaft - Berlindarlehn - Leistung …

    Dies kann auch im Streitfall dahinstehen, weil § 17 Abs. 2 BerlinFG auch dann anzuwenden ist, wenn die Darlehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem Kredit stehen (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 BerlinFG; BFH-Urteil vom 25. Oktober 1979 VIII R 153/78, BFHE 129, 342, BStBl II 1980, 352).
  • BFH, 25.10.1979 - VIII R 59/78

    Privates BerlinDarlehn - Kredit - Schuldzinsen - Werbungskosten - Einkünfte aus …

    Die folgenden Ausführungen decken sich mit denen des Urteils vom 25. Oktober 1979 VIII R 153/78 (BStBl II 1980, 352) unter Nr. 2 der Entscheidungsgründe.
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