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Rechtsprechung
   BFH, 28.01.1986 - VIII R 157/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,15499
BFH, 28.01.1986 - VIII R 157/84 (https://dejure.org/1986,15499)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1986 - VIII R 157/84 (https://dejure.org/1986,15499)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1986 - VIII R 157/84 (https://dejure.org/1986,15499)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Steuerfestsetzung einer Zusammenveranlagung von Eheleuten nach einer Scheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.01.1986 - VIII R 9/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer …

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - VIII R 157/84
    Den gleichen Schriftsatz hat der Prozeßbevollmächtigte als Revisionsbegründung in dem Revisionsverfahren VIII R 9/84 mit Begleitschreiben vom 10. April 1984 - beim Bundesfinanzhof (BFH) am 13. April 1984 eingegangen - eingereicht.

    Die vorliegende Revisionsbegründung sei identisch mit derjenigen, die im Revisionsverfahren VIII R 9/84 Verwendung gefunden habe.

    Der als Revisionsbegründung verwendete Schriftsatz ist jedoch schon vor dem 30. April 1984 gefertigt worden, wie sich aus seiner Verwendung als Revisionsbegründung in dem Verfahren VIII R 9/84 ergibt.

    Daß der als Revisionsbegründung eingereichte Schriftsatz sich nicht mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt, sondern für das Revisionsverfahren VIII R 9/84 oder dem diesen vorangegangenen Klageverfahren gefertigt worden ist, ergibt sich auch, worauf das FA zutreffend hinweist, aus der Verwendung der Bezeichnung "Klägerin" und den oben wörtlich wiedergegebenen Ausführungen am Ende der "Begründung".

  • BFH, 06.10.1982 - I R 71/82

    Revision - Begründung - Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - VIII R 157/84
    Eine Revision ist demzufolge dann nicht ordnungsgemäß begründet, wenn der zur Begründung der Revision eingereichte Schriftsatz lediglich frühere schriftliche Ausführungen wörtlich wiedergibt (BFH-Beschluß vom 6. Oktober 1982 I R 71/82, BFHE 136, 521, BStBl II 1983, 48).
  • BFH, 25.10.1973 - V R 38/72

    Ordnungsgemäße Begründung - Revision - Umfang - Inhalt - Wörtliche Wiedergabe - …

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - VIII R 157/84
    Denn es ist denkgesetzlich ausgeschlossen, daß sich das Vorbringen in der Klageschrift oder in der Einspruchsbegründung mit den Gründen des später ergehenden FG-Urteils befaßt (BFH-Beschluß vom 25. Oktober 1973 V R##38/72, BFHE 110, 324, BStBl II 1974, 13).
  • BGH, 19.09.1966 - VIII ZB 23/66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - VIII R 157/84
    Zu einem anderen Ergebnis kann man auch dann nicht kommen, wenn man von der Ansicht ausgeht, daß eine Bezugnahme auf Schriftsätze der Vorinstanz dann nicht unzulässig ist, wenn sich aus einem bezogenen Schriftsatz hinreichend deutlich ergibt, was gegenüber dem angefochtenen Urteil gerügt werden soll und wenn "mehr zu der Frage einfach nicht zu sagen ist" (Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 19. September 1966 VIII ZB 23/66, Versicherungsrecht 1966, 1138; Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 120 Anm. 11 D S. 399).
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