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| BFH, 25.04.1989 - VIII R 23/84 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 25.04.1989 - VIII R 13/84
Auszug aus BFH, 25.04.1989 - VIII R 23/84
Anmerkung: Inhaltlich übereinstimmend mit dem Urteil vom 25. April 1989 VIII R 13/84, von dessen Abdruck zur Vermeidung von Wiederholungen abgesehen wird.
- BFH, 19.04.1994 - VIII R 22/93
Anforderungen an Unterzeichnungspflicht bei schriftlicher Erhebung einer Klage
Dieses Erfordernis wird zum Teil dahin abgeschwächt, daß "wenigstens einzelne Buchstaben andeutungsweise erkennbar" sein müssen (BGH-Beschluß in VersR 1982, 973; vgl. auch Urteil des Senats vom 25. April 1989 VIII R 23/84, BFH/NV 1990, 239) oder zumindest der erste Buchstabe des Namens bei Kenntnis des im selben Schriftsatz maschinenschriftlich oder durch Stempelabdruck mitgeteilten Namens erkennbar ist (BGH-Beschlüsse vom 20. September 1974 IV ZB 27/74, HFR 1975, 216; in NJW 1992, 243).
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