Rechtsprechung
| BFH, 22.11.1988 - VIII R 23/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Gewinnfeststellungsbescheides
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.04.1988 - VIII R 292/82
Rechtsbehelfsbefugnis eines ausgeschiedenen KG-Gesellschafters gegen diesem nicht …
Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VIII R 23/87
Denn ein Feststellungsbescheid, der eine beendete OHG betrifft, ist auch wirksam, wenn er zunächst nur einem der früheren Gesellschafter ordnungsgemäß bekanntgegeben wird (vgl. Urteile vom 26. April 1988 VIII R 292 /82, BFHE 153, 497, BStBl II 1988, 855, …und vom 16. Oktober 1986 IV R 23/86, BFH/NV 1987, 686). - BFH, 16.10.1986 - IV R 23/86
Änderung des Gewinnfeststellungsbescheids
Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VIII R 23/87
Denn ein Feststellungsbescheid, der eine beendete OHG betrifft, ist auch wirksam, wenn er zunächst nur einem der früheren Gesellschafter ordnungsgemäß bekanntgegeben wird (vgl. Urteile vom 26. April 1988 VIII R 292 /82, BFHE 153, 497, BStBl II 1988, 855, und vom 16. Oktober 1986 IV R 23/86, BFH/NV 1987, 686). - BFH, 09.09.1986 - VIII R 267/80
Unzulässigkeit des Einspruchs gegen einen geänderten Gewinnfeststellungsbescheid …
Auszug aus BFH, 22.11.1988 - VIII R 23/87
Auch bezüglich der Adressenformel des Bescheids ergeben sich keine Bedenken, denn aus Bescheid und Anlagen lassen sich Gesellschaft und Gesellschafter hinreichend konkretisieren (vgl. Urteil vom 9. September 1986 VIII R 267/80, BFH/NV 1987, 15).
- FG Nürnberg, 05.07.2006 - V 313/04
Rechtmäßigkeit einer Zuschätzung auf Grund formeller Buchführungsmängel; …
Sind Gesellschaft und Gesellschafter hinreichend konkretisiert (BFH-Urteil vom 22.11.1988 VIII R 23/87, BFH/NV 1989, 228) und ist für die Rechtsnachfolger eines Beteiligten ersichtlich, dass an sie als solche bekannt gegeben wird, ist deshalb die "erläuternde" Angabe des Rechtsnachfolgeverhältnisses entbehrlich (…BFH-Urteil vom 28.11.1991 IV R 96/90, BFH/NV 1992, 506). - BFH, 06.03.1990 - VIII R 55/85
Anforderungen an die richtige Bezeichnung des Adressaten in einem …
Ist diese Voraussetzung erfüllt und ist der Gewinnfeststellungsbescheid den Feststellungsbeteiligten - wie im Streitfall - unmittelbar mit Willen des FA zugegangen, dann ist dieser Bescheid auch dann wirksam i. S. von § 122 der Abgabenordnung (AO 1977) bekanntgegeben worden, wenn er im Anschriftenfeld eine bereits erloschene Personengesellschaft benennt (…BFH-Urteile vom 10. November 1988 IV R 15/86, BFH/NV 1989, 499, und vom 22. November 1988 VIII R 23/87, BFH/NV 1989, 228).
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