Rechtsprechung
| BFH, 30.07.1985 - VIII R 239/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Revision gegen finanzgerichtliches Urteil
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.03.1982 - IV R 46/79
Beiladung eines Gesellschafters - Gewinnverteilung - Festgeldkonto - …
Auszug aus BFH, 30.07.1985 - VIII R 239/81
Wenn und soweit in einem derartigen Gewinnfeststellungsverfahren abzusehen ist, daß sich einkommensteuerliche Auswirkungen nicht ergeben, ist der Streitwert in der Regel mit 1 v. H. des streitigen Betrags anzusetzen (BFH-Urteile vom 11. März 1982 IV R 46/79, BFHE 135, 457, BStBl II 1982, 542, und vom 12. März 1970 IV 4/64, BFHE 99, 11, BStBl II 1970, 547). - BFH, 23.02.1978 - IV E 1/78
Gewinnfeststellungsverfahren - Streitwert - Gewinnanteil - Einkommensteuerschuld
Auszug aus BFH, 30.07.1985 - VIII R 239/81
Der Streitwert für ein gesondertes und einheitliches Gewinnfeststellungsverfahren ist durch Anwendung eines bestimmten Prozentsatzes (regelmäßig 25 v. H.) auf den streitigen Betrag zu ermitteln (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1978 IV E 1/78, BFHE 125, 7, BStBl II 1978, 409 m.w.N.). - BFH, 12.03.1970 - IV 4/64
Gewinnfeststellungsverfahren - Einkommensteuerliche Auswirkungen - Streitwert
Auszug aus BFH, 30.07.1985 - VIII R 239/81
Wenn und soweit in einem derartigen Gewinnfeststellungsverfahren abzusehen ist, daß sich einkommensteuerliche Auswirkungen nicht ergeben, ist der Streitwert in der Regel mit 1 v. H. des streitigen Betrags anzusetzen (BFH-Urteile vom 11. März 1982 IV R 46/79, BFHE 135, 457, BStBl II 1982, 542, und vom 12. März 1970 IV 4/64, BFHE 99, 11, BStBl II 1970, 547).
- BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
1. Bei Verlustzuweisungsgesellschaften besteht die Vermutung, daß sie bei ihrer …
Der Streitwert der von ihr erhobenen Klage auf Herabsetzung ihres Gesamtgewinnanteils um die ihr zugerechneten Sondervergütungen ist jedoch nur mit 1 v. H. des festgestellten Gewinns anzusetzen, weil einkommensteuerliche Auswirkungen nicht ersichtlich sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 1985 VIII R 239/81, BFH/NV 1986, 174 m. w. N., …und vom 30. Juni 1989 VIII R 372/83, BFH/NV 1989, 802). - BFH, 26.09.2011 - VIII E 2/11
Streitwert bei der Gewinnfeststellung
Rn. 7 Bei dieser Sachlage kommt es auch nicht in Betracht, den Streitwert ausnahmsweise mit 1 % der festgestellten Gewinne zu ermitteln (s. dazu BFH-Beschluss vom 30. Juli 1985 VIII R 239/81, BFH/NV 1986, 174; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 2008 7 KO 1955/08, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 686). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.1998 - 1 K 176/97
Persönliche und sachliche Verflechtung als Voraussetzung der Betriebsaufspaltung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 31.07.1995 - 9 K 344/91
Klagebefugnis einer voll beendeten Personengesellschaft; Einkünfte aus …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.01.1990 - VIII S 10/89
Antrag auf Festsetzung des Streitwertes
So hat der BFH beim Streit darüber, ob Erträge den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzuordnen waren, den Streitwert nicht nach der Höhe des festgesetzten Gewinns bemessen, obwohl die ersatzlose Aufhebung der Gewinnfeststellungsbescheide beantragt worden war (BFH-Beschluß vom 30. Juli 1985 VIII R 239/81, BFH/NV 1986, 174).
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