Rechtsprechung
| BFH, 15.02.1977 - VIII R 34/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Doppelter Wohnsitz - Berlinpräferenz - Aufenthaltsort - Veranlagung - Formeller Vorgang - Überwiegender Aufenthalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 124, 467
- DB 1978, 1158
- BStBl II 1978, 328
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.11.1970 - V R 71/67
Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte - …
Auszug aus BFH, 15.02.1977 - VIII R 34/73
In Fällen, in denen das Vorliegen steuererheblicher Tatsachen nicht nachweisbar ist, gilt auch im Steuerprozeß der Grundsatz der objektiven Beweislast, der sogenannten Feststellungslast (vgl. Urteil des BFH vom 5. November 1970 V R 71/67, Ziff. 4 und 5, BFHE 101, 156, BStBl II 1971, 220).Diesem Grundsatz zufolge hat das FA dafür einzustehen, wenn Tatsachen nicht feststellbar sind, die die Besteuerung oder die Erhöhung der Steuer begründen (vgl. Urteil des BFH V R 71/67).
- BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75
Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens - …
Auszug aus BFH, 15.02.1977 - VIII R 34/73
Dagegen muß der Steuerpflichtige gegen sich gelten lassen, daß Tatsachen nicht erweisbar sind, die eine steuerliche Vergünstigung oder Ermäßigung begründen (vgl. Urteil des BFH vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976 562).
- BFH, 05.11.1985 - VIII R 103/80
Ermittlung des abziehbaren Anteils als Betriebsausgabe für Betriebsräume in einer …
Der Senat hat hierzu mit Urteil in BFHE 124, 467, BStBl II 1978, 328 entschieden, daß im Falle eines mehrfachen Wohnsitzes die Berlinpräferenz nur gewährt werde, wenn ein überwiegender Aufenthalt im Land Berlin gegeben ist.Der Senat gibt zudem zu bedenken, daß, selbst wenn Zweifel an den im Urteil in BFHE 124, 467, BStBl II 1978, 328 entwickelten Grundsätzen angebracht sein sollten, das Gebot der Rechtssicherheit (vgl. Urteil des Großen Senats vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124, 126) einer Änderung dieser Rechtsprechung entgegenstehen würde.
Das Urteil in BFHE 124, 467, BStBl II 1978, 328 ist vor nahezu sieben Jahren zu einer Gesetzesfassung ergangen, die seit mehr als sieben Jahren in dieser Form nicht mehr besteht.
Der Senat hält auch insoweit an seinem Urteil in BFHE 124, 467, BStBl II 1978, 328 fest, wonach den Steuerpflichtigen die Feststellungslast dafür trifft, daß die tatsächlichen Voraussetzungen für eine steuerliche Vergünstigung vorliegen.
Denn dem Kläger war zumindest seit Zustellung der Einspruchsentscheidung, in welcher das Urteil in BFHE 124, 467, BStBl II 1978, 328 zitiert ist, bekannt, daß seine Aufenthaltsdauer in Berlin (West) für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich sein kann.
- BFH, 17.12.1998 - IV R 43/98
Berlin-Förderung; vorwiegender Aufenthalt in Berlin
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat schon zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vom 20. April 1979 entschieden, daß sich der Steuerpflichtige, um die Präferenz gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BerlinFG zu erhalten, "überwiegend" in Berlin aufhalten, d.h. dort körperlich anwesend sein muß (Urteil vom 15. Februar 1977 VIII R 34/73, BFHE 124, 467, BStBl II 1978, 328).Diese Verteilung der Feststellungslast steht vielmehr im Einklang mit den BFH-Urteilen in BFHE 124, 467, BStBl II 1978, 328 und in BFH/NV 1987, 160.
- BFH, 26.07.1978 - I R 138/76
Zur Frage der Beherrschung einer Kapitalgesellschaft im Sinne gleichgerichteter …
Es geht zu Lasten des FA, wenn Tatsachen nicht feststellbar sind, die die Besteuerung oder die Erhöhung der Steuer begründen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 1977 VIII R 34/73, BFHE 124, 467, BStBl II 1978, 328, und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BFH, 17.12.2003 - XI R 13/01
Freiberufliche Tätigkeit - gesonderte Feststellung
Der Senat kann mangels entsprechender Feststellungen nicht entscheiden, ob der Kläger seine Lotsentätigkeit ggf. von dieser Station aus vorwiegend ausgeübt hat (vgl. hierzu BFH in BFHE 189, 8, BStBl II 1999, 691;… in BFH/NV 1999, 747; ferner BFH-Urteile vom 15. Februar 1977 VIII R 34/73, BFHE 124, 467, BStBl II 1978, 328, …und vom 17. Dezember 1998 IV R 43/98, BFH/NV 1999, 1190, sowie BFH-Urteil vom 13. November 2002 VI R 82/01, BFHE 201, 93, BStBl II 2004, 62) und ob diese im Bezirk des beklagten FA liegt. - BFH, 02.05.1995 - VIII B 135/94
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Mit der Divergenzrüge (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) wird zwar das Urteil des erkennenden Senats vom 15. Februar 1977 VIII R 34/73 (BFHE 124, 467, BStBl II 1978, 328, 329) zitiert, indessen werden bereits nicht in der notwendigen Weise zwei angeblich voneinander abweichende tragende abstrakte Rechtssätze einander gegenübergestellt (vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, 480, ständige Rechtsprechung). - FG Thüringen, 10.06.1998 - I 6/98
Hinreichende Bezeichnung förderfähiger Güter bei Antrag auf Investitionszulage; …
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