Rechtsprechung
| BFH, 30.06.1989 - VIII R 372/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
1. Bei Verlustzuweisungsgesellschaften besteht die Vermutung, daß sie bei ihrer …
Der Streitwert der von ihr erhobenen Klage auf Herabsetzung ihres Gesamtgewinnanteils um die ihr zugerechneten Sondervergütungen ist jedoch nur mit 1 v. H. des festgestellten Gewinns anzusetzen, weil einkommensteuerliche Auswirkungen nicht ersichtlich sind (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 1985 VIII R 239/81, BFH/NV 1986, 174 m. w. N., und vom 30. Juni 1989 VIII R 372/83, BFH/NV 1989, 802). - BFH, 22.01.1990 - VIII S 10/89
Antrag auf Festsetzung des Streitwertes
Der BFH zog in Betracht, daß die Erträge im Fall des Obsiegens bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung zu erfassen waren (ähnlich BFH-Urteil vom 12. März 1970 IV 4/64, BFHE 99, 11, BStBl II 1970, 547; BFH-Beschluß vom 30. Juni 1989 VIII R 372/83, BFH/NV 1989, 802). - FG Niedersachsen, 26.08.2010 - 2 KO 3/10
Vornahme einer Aufteilung von anrechenbaren Gewerbesteuermessbeträgen; Berechnung …
Umgekehrt hat die Rechtsprechung den Regel-Pauschsatz auf unter 25 v.H. ermäßigt, z.B. auf 20 v.H. (BFH, Beschluss v. 09.05.1979 - I E 1/79 - BStBl II 1979, 608) oder auf sogar nur 1 v.H., weil keine ertragsteuerlichen Auswirkungen erkennbar gewesen sind (BFH, Urteil v. 30.06.1989 - VIII R 372/83 - BFH/NV 1989, 802).
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