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Rechtsprechung
   BFH, 30.04.1991 - VIII R 50/86   

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https://dejure.org/1991,22507
BFH, 30.04.1991 - VIII R 50/86 (https://dejure.org/1991,22507)
BFH, Entscheidung vom 30.04.1991 - VIII R 50/86 (https://dejure.org/1991,22507)
BFH, Entscheidung vom 30. April 1991 - VIII R 50/86 (https://dejure.org/1991,22507)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.09.1978 - IV R 49/74

    Feststellungszeitraum bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer …

    Auszug aus BFH, 30.04.1991 - VIII R 50/86
    Zwar hat der Bundesfinanzhof - BFH - (Urteil vom 14. September 1978 IV R 49/74, BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159) entschieden, daß bei einer Personengesellschaft auch in den Fällen eines Gesellschafterwechsels während des Wirtschaftsjahres grundsätzlich nur eine einheitliche Gewinnfeststellung für das ganze Wirtschaftsjahr durchzuführen ist.

    Unter diesen Umständen braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die Grundsätze des Urteils in BFHE 126, 262, [BFH 14.09.1978 - IV R 49/74] BStBl II 1979, 159 auch dann zur Anwendung kommen, wenn - wie im Streitfall - alle Gesellschafter einer Personengesellschaft gleichzeitig wechseln.

  • BFH, 22.05.1984 - VIII R 35/84

    Darlehn - Betriebsausgaben - Eigenkapital - Einkommensteuergesetz

    Auszug aus BFH, 30.04.1991 - VIII R 50/86
    Das setzt eine "Vermögensverschiebung" in der Weise voraus, daß sich ein Rechtssubjekt zum Vorteil eines anderen eines Vermögensbestandteils tatsächlich und rechtlich entäußert (BFH-Urteil vom 22. Mai 1984 VIII R 35/84, BFHE 142, 28, BStBl II 1985, 243 [BFH 22.05.1984 - VIII R 35/84] m. w. N.).
  • BFH, 07.02.1995 - VIII R 36/93

    Kein Übernahmegewinn, sondern Annahme einer Einlage in Höhe der Differenz …

    Der BFH hat zwar bei einem Gesellschafterwechsel zur Wahrung des Steuergeheimnisses Ausnahmen von der Durchführung eines einheitlichen Gewinnfeststellungsverfahrens zugelassen (BFH in BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666; Urteil vom 30. April 1991 VIII R 50/86, BFH/NV 1991, 676); die Voraussetzungen hierfür liegen aber im Streitfall ersichtlich nicht vor.
  • BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93

    Gewinnfeststellung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

    Soweit der BFH zur Wahrung des Steuergeheimnisses Ausnahmen von der Durchführung eines einheitlichen Feststellungsverfahrens in Fällen eines Gesellschafterwechsels zugelassen hat, liegen die Voraussetzungen hierfür erkennbar nicht vor (vgl. BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666, 668; Urteil vom 30. April 1991 VIII R 50/86, BFH/NV 1991, 676, 677).
  • FG Düsseldorf, 21.01.2009 - 9 K 2067/03

    Gewinnfeststellung bei KG - Aufteilung bei Anteilsveräußerung während des …

    Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass alle Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres - entweder bei der Gewinnfeststellung für dessen ersten oder dessen zweiten Teil - erfasst werden (vgl. BFH-Urteil vom 30. April 1991 VIII R 50/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1991, 676).
  • FG Münster, 14.07.2010 - 7 K 2168/07

    Rechtliche und wirtschaftliche Betrachtungsweise

    Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass alle Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres - entweder bei der Gewinnfeststellung für dessen ersten oder dessen zweiten Teil - erfasst werden (vgl. BFH-Urteil vom 30.04.1991 VIII R 50/86, BFH/NV 1991, 676).
  • FG München, 27.11.2008 - 15 K 2915/04

    Außerbilanzielle Gewinnzurechnung bei einer Personengesellschaft

    Im Fall eines Gesellschafterwechsels während des Wirtschaftsjahrs ist das Betriebsergebnis zwischen Alt- und Neugesellschafter grundsätzlich zeitanteilig aufgrund einer Zwischenbilanz aufzuteilen (BFH Urteil vom 30. April 1991 VIII R 50/86, BFH/NV 1991, 676).
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