Rechtsprechung
| BFH, 20.10.1981 - VIII R 65/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 18.07.1990 - I R 39/89
Bindung an die Entscheidung über die einheitliche und gesonderte Feststellung von …
Auf die Frage, ob die Anteile der übrigen an den Einkünften Beteiligten aus anderen Gründen - hier etwa derzeit mangels Ermittelbarkeit ihrer Person oder wegen Verjährung der gegen sie gerichteten Steueransprüche - nicht besteuert werden können, kommt es dabei nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1981 VIII R 65/77, nicht amtlich veröffentlicht zu 1. m w. N.; BFH-Beschluß vom 7. Dezember 1977 I B 16/77, BFHE 124, 19, 22, BStBl II 1978, 265, 266 m. w. N.).Eine Verwirkung des Rechts zur Durchführung der gesonderten Feststellung kommt nicht in Betracht (…vgl. BFH-Urteile vom 12. September 1985 VIII R 322/82, BFH/NV 1986, 131 zu 1. b) cc) m. w. N.; vom 20. Oktober 1981 VIII R 65/77, nicht amtlich veröffentlich m. w. N.).
- BFH, 04.07.1985 - IV R 136/83
Verzicht auf die gsonderte Feststellung des Gewinns von Landwirts-Eheleuten
Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Fall von geringerer Bedeutung anzunehmen, wenn die Einkünfte leicht zu ermitteln und nach einfachem Schlüssel auf die Beteiligten zu verteilen sind und wenn vor allem die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei den Beteiligten gering oder nahezu ausgeschlossen ist (Urteile vom 3. Februar 1976 VIII R 29/71, BFHE 118, 135, BStBl II 1976, 396; vom 20. Oktober 1981 VIII R 65/77, nicht veröffentlicht).
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