Rechtsprechung
| BFH, 19.04.2005 - VIII R 80/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 5 K 3050/00
- BFH, 19.04.2005 - VIII R 80/02
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- BFH, 02.03.1993 - VIII R 13/91
Wird Käufer von Aktien die Rücknahme zum Einkaufspreis zuzüglich bestimmter …
Auszug aus BFH, 19.04.2005 - VIII R 80/02
Steuerbar sind alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für die Kapitalnutzung darstellen (Senatsurteil vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, 51, BStBl II 1993, 602, 603, m.w.N.).Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören deshalb auch Erträge, die dem Steuerpflichtigen aufgrund der Zinsgarantie eines Dritten zufließen (vgl. Senatsurteil in BFHE 171, 48, BStBl II 1993, 602, m.w.N.;… zustimmend: Scholtz, WP-Handbuch der Unternehmensbesteuerung, E, Rdnr. 135 b; a.A. Häuselmann/Wiesenbart, Recht der Internationalen Wirtschaft 1993, 751, 752; Hamacher, Steuerliche Vierteljahresschrift 1993, 12, 26;… differenzierend: Dahm/Hamacher, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1994, Sonderbeilage 3, S. 4, 17).
- BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02
Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen
Auszug aus BFH, 19.04.2005 - VIII R 80/02
Denn auch Zahlungen Dritter können durch das Rechtsverhältnis zwischen dem Kapitalgeber und dem Kapitalnehmer veranlasst sein (zur Abgrenzung der Einnahmen aus Kapitalvermögen von den grundsätzlich nicht steuerbaren Wertänderungen der Kapitalanlage nach dem Veranlassungszusammenhang vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 2004 VIII R 70/02, BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 8. Juni 2004 2 K 2223/02, EFG 2005, 1047). - FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 2 K 2223/02
Beurteilung der Zuteilung von Palm-Aktien an Anteilseigner der 3com im Jahr 2000
Auszug aus BFH, 19.04.2005 - VIII R 80/02
Denn auch Zahlungen Dritter können durch das Rechtsverhältnis zwischen dem Kapitalgeber und dem Kapitalnehmer veranlasst sein (zur Abgrenzung der Einnahmen aus Kapitalvermögen von den grundsätzlich nicht steuerbaren Wertänderungen der Kapitalanlage nach dem Veranlassungszusammenhang vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 2004 VIII R 70/02, BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 8. Juni 2004 2 K 2223/02, EFG 2005, 1047). - FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 5 K 3050/00
Abgrenzung Devisentermingeschäft - Festgeldanlage
Auszug aus BFH, 19.04.2005 - VIII R 80/02
Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen gerichtete Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1444 veröffentlichten Urteil vom 26. August 2002 (5 K 3050/00) als unbegründet ab.
- BFH, 10.04.2019 - I R 20/16
Ertrag aus Währungskurssicherungsgeschäft erhöht steuerfreien Veräußerungsgewinn …
Auch in anderen Zusammenhängen hat der BFH Veräußerungen und Währungskurssicherungsgeschäfte als wirtschaftliche Einheiten gewertet (s. Senatsurteil vom 22.06.2011 - I R 103/10, BFHE 234, 174, BStBl II 2012, 115, zur Berücksichtigung eines Währungstermingeschäfts im Rahmen der Ermittlung der ausländischen Einkünfte nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG; BFH-Urteil vom 19.04.2005 - VIII R 80/02, juris, zum Gewinn aus dem Rückkauf einer Fremdwährungsanlage zu einem im Anlagezeitpunkt festgelegten, von der tatsächlichen Kursentwicklung unabhängigen Kurs). - BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07
Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von …
Rn. 14 c) Allerdings handelt es sich bei dem Gewinn aus dem Rückkauf einer Fremdwährungsanlage dann um einen Ertrag i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, wenn der Kurs für den Rückkauf im Anlagezeitpunkt vertraglich festgelegt und von der tatsächlichen Kursentwicklung unabhängig ist, um den Anleger im Sinne einer Festgeldgarantie von jedem Kursrisiko zu befreien (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2005 VIII R 80/02, juris;… dazu Jachmann, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft, Band 30, S. 153 ff. FN 24). - FG Köln, 14.08.2019 - 14 K 719/19
Rückabwicklung von Baukrediten: Vergleichsbeträge sind nur teilweise …
Vielmehr fällt unter den Begriff jede auf eine Geldleistung gerichtete Forderung ohne Rücksicht auf die Dauer der Kapitalüberlassung und den Rechtsgrund des Anspruchs (z.B. BFH-Urteile vom 02.03.1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, 51, BStBl II 1993, 602, 603; vom 19.04.2005 VIII R 80/02, juris;… vom 09.02.2010 VIII R 35/07, BFH/NV 2010, 1793).
- BFH, 22.06.2011 - I R 103/10
Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer - Ermittlung ausländischer …
Des Weiteren hat der VIII. Senat des BFH den Gewinn aus dem Rückkauf einer Fremdwährungsanlage zu einem im Anlagezeitpunkt festgelegten, von der tatsächlichen Kursentwicklung unabhängigen Kurs der Einkunftsebene zugeordnet; dabei hat er es als unerheblich angesehen, dass der Rückkauf mit einer vom Kapitalnehmer verschiedenen Bank vereinbart wurde, weil der Rückkauf eine wirtschaftliche Einheit mit dem Rechtsverhältnis zwischen Kapitalnehmer und Kapitalgeber gebildet hatte (BFH-Urteil vom 19. April 2005 VIII R 80/02, juris). - FG Köln, 15.12.2020 - 5 K 2552/19
Steuerpflicht einer Vergleichszahlung im Anschluss an den Widerruf eines …
Steuerbar sind deshalb - unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsgeschäfts oder der Erträge durch die Beteiligten - alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für die Kapitalnutzung darstellen (BFH v. 19.4.2005 - VIII R 80/02, juris, m.w.N. und v. 2.3.1993 - VIII R 13/91, BFHE 171, 48, 51, BStBl II 1993, 602, 603;… vgl. ferner BFH v. 9.2.2010 - VIII R 35/07, BFH/NV 2010, 1793 betreffend Zahlungen der Eltern an ein Kind im Gegenzug für dessen Erb- und Pflichtteilsverzicht). - FG Münster, 15.12.2020 - 2 K 2866/18
Berücksichtigung einer Zahlung aufgrund eines zivilgerichtlichen Vergleichs im …
Vielmehr fällt unter den Begriff jede auf eine Geldleistung gerichtete Forderung ohne Rücksicht auf die Dauer der Kapitalüberlassung und den Rechtsgrund des Anspruchs (BFH, Urteile vom 02.03.1993 VIII R 13/91, BStBl. II 1993, 602, 603; vom 19.04.2005 VIII R 80/02, juris; …und vom 09.02.2010 VIII R 35/07, BFH/NV 2010, 1793). - FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16
Berücksichtigung der Wechselkursschwankungen für Besteuerung von …
Rn. 135 Etwas anderes könne sich nur dann ergeben, wenn der Kurs für den Rückkauf im Anlagezeitpunkt vertraglich festgelegt und von der tatsächlichen Kursentwicklung unabhängig sei, um den Anleger im Sinne einer Festgeldgarantie von jedem Risiko zu befreien (Hinweis auf BFH-Urteil vom 19.04.2005 VIII R 80/02, juris). - FG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 5 K 35/18
Zinsen nach § 1 Abs. 1 EntschG und als Abschlagzahlungen geleistete Zinszahlungen …
Steuerbar sind alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für die Kapitalnutzung darstellen (BFH, Urteile vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, 51, BStBl. II 1993, 602, 603 m. w. N.; vom 19. April 2005 VIII R 80/02, juris; FG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2013 9 K 3311/10, EFG 2014, 273).Auf die Bezeichnung des Rechtsgeschäfts oder der Erträge durch die Beteiligten kommt es dabei nicht an (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 EStG; BFH, Urteil vom 19. April 2005 VIII R 80/02, juris; BFH, Urteil vom 30. November 2010 VIII R 58/07 DStR 2011, 668; FG Hamburg, Urteil vom 31. Mai 2011 1 K 207/10, EFG 2012, 60).
- FG Köln, 19.01.2022 - 5 K 1371/20
Steuerpflicht einer Vergleichszahlung nach vorherigem Widerruf des …
Steuerbar sind deshalb - unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsgeschäfts oder der Erträge durch die Beteiligten - alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für die Kapitalnutzung darstellen (BFH v. 19.04.2005 - VIII R 80/02, juris, m.w.N. und v. 02.03.1993 - VIII R 13/91, BFHE 171, 48, 51, BStBl II 1993, 602, 603;… vgl. ferner BFH v. 09.02.2010 - VIII R 35/07, BFH/NV 2010, 1793). - FG Münster, 29.06.2012 - 4 K 288/10
DBA Portugal - Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuer, Berechnung des …
Der Beklagte wies auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 26.8.2002 (5 K 3050/00) und auf die nachfolgende BFH-Entscheidung vom 19.4.2005 (VIII R 80/02) hin.Rn. 32 Der Gewinn aus dem Rückkauf einer Fremdwährungsanlage ist steuerbar, wenn der Kurs für den Rückkauf im Anlagezeitpunkt vertraglich festgelegt und von der tatsächlichen Kursentwicklung unabhängig ist, um den Anleger im Sinne einer Festgeldgarantie von jedem Kursrisiko zu befreien (vgl. BFH-Urteile vom 19.4.2005 VIII R 80/02, juris und vom 30.11.2010 VIII R 58/07, BStBl II 2011, 491).
- FG Baden-Württemberg, 14.07.2021 - 5 K 161/20
Rückabwicklung von Verbraucherkreditverträgen: Steuerbarkeit von aufgrund eines …
- FG Düsseldorf, 02.11.2010 - 6 K 13/08
Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer; Begriff der "Zinsen" i.S. des …
- FG Köln, 16.10.2013 - 9 K 3311/10
Ausgleichsleistungen nach dem VermG i.V.m. EntschG und AusglLeistG
- FG Hamburg, 31.05.2011 - 1 K 207/10
Keine Steuerfreiheit für Zinsen nach § 1 Abs. 1 EntschG
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