Rechtsprechung
| BFH, 27.04.1983 - VIII S 2/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.01.1979 - I R 91/78
Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides - Bemessung des …
Auszug aus BFH, 27.04.1983 - VIII S 2/83
NV: Bei Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids sind auch die damit verbundenen Bescheide über Ergänzungsabgabe und Stabilitätszuschlag auszusetzen (vgl. BFH-Beschluß vom 24.1.1979 I R 91/78).
- BFH, 16.03.1995 - VIII B 158/94
Besteuerung von lediglich gutgeschriebenen "Renditen" als Kapitalerträge - …
In der neueren BFH-Rechtsprechung ist anerkannt, daß bei der Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuer auch die Vollziehung der Kirchensteuer und anderer Annexforderungen ausgesetzt werden darf, wenn die festgesetzte Einkommensteuer hierfür maßgeblich ist (BFH-Beschlüsse vom 12. April 1972 I B 3/72, NV; vom 27. April 1983 VIII S 2/83, NV, und vom 2. Oktober 1984 VIII S 12/84, NV, zur Kirchensteuer sowie -- zur Ergänzungsabgabe -- Beschluß vom 19. Mai 1982 I S 11/81, NV).Da für diese Folgesteuern § 69 Abs. 2 Satz 4 FGO entsprechend gilt (BFH-Beschluß vom 27. April 1983 VIII S 2/83, NV), bedarf es auch nicht ihrer Anhängigkeit im Klageverfahren.
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