Rechtsprechung
| BGH, 25.08.2020 - VIII ZA 13/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Rechtsbeschwerde; Vorliegen der Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; ZPO § 233
Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Rechtsbeschwerde; Vorliegen der Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heidenheim, 06.03.2020 - 4 C 149/20
- LG Ellwangen/Jagst, 09.06.2020 - 1 S 47/20
- BGH, 25.08.2020 - VIII ZA 13/20
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 9 WF 70/23 Die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde erstreckt sich bei der Ersatzzustellung dabei auf den gesamten beurkundeten Vorgang in seinem äußeren Ablauf, also darauf, dass der Zusteller unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme der Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat, unter der angegebenen Anschrift ein Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung existiert, die dem Antragsgegner eindeutig zugeordnet werden kann, für den Postempfang eingerichtet ist und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und darauf, dass der Zusteller die Sendung in den dem Adressaten gehörenden Briefkasten an dem angegebenen Tag eingelegt hat (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020, Az. VIII ZA 13/20, vom 17. Mai 2018, Az. V ZB 258/17, und vom 2. Dezember 2015, Az. I ZB 75/15; KG, Urteil vom 26. Mai 2005, Az.: 8 U 30/05; OLG Dresden, Beschluss vom 6. März 2019, Az. 4 U 163/19; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Juni 2018, Az. 12 U 180/17 - jeweils zitiert nach juris).
- OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 9 WF 70/23
Verspätete Beschwerde gegen einen Beschluss zur Festsetzung des Kindesunterhalts
Die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde erstreckt sich bei der Ersatzzustellung dabei auf den gesamten beurkundeten Vorgang in seinem äußeren Ablauf, also darauf, dass der Zusteller unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme der Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat, unter der angegebenen Anschrift ein Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung existiert, die dem Antragsgegner eindeutig zugeordnet werden kann, für den Postempfang eingerichtet ist und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und darauf, dass der Zusteller die Sendung in den dem Adressaten gehörenden Briefkasten an dem angegebenen Tag eingelegt hat (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020, Az. VIII ZA 13/20, vom 17. Mai 2018, Az. V ZB 258/17, und vom 2. Dezember 2015, Az. I ZB 75/15; KG, Urteil vom 26. Mai 2005, Az.: 8 U 30/05; OLG Dresden, Beschluss vom 6. März 2019, Az. 4 U 163/19; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Juni 2018, Az. 12 U 180/17 - jeweils zitiert nach juris).
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