Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1983 - VIII ZB 11/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4367
BGH, 30.03.1983 - VIII ZB 11/83 (https://dejure.org/1983,4367)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1983 - VIII ZB 11/83 (https://dejure.org/1983,4367)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1983 - VIII ZB 11/83 (https://dejure.org/1983,4367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,4367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Beurteilung eines Organisationsverschuldens - Anforderungen an die Instruktion und Organisation des Büropersonals - Typisches dem Rechtsanwalt geläufiges Datum - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 660
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.1971 - VIII ZB 20/71

    Rechtsanwalt - Anforderung - Büropersonal - Fristen - Mündliche Angaben - …

    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - VIII ZB 11/83
    Die vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidungen (BGH, Beschluß vom 17. Januar 1962 - IV ZB 398/61, VersR 1962, 326; Senatsbeschluß vom 7. Juli 1971 - VIII ZB 20/71, VersR 1971, 961) betreffen anders gelagerte Sachverhalte.

    In dem Beschluß vom 7. Juli 1971 (aaO) hat der erkennende Senat zwar unter Bezugnahme auf den Beschluß vom 17. Januar 1962 (…aaO) ausgeführt, daß ein Rechtsanwalt nicht den an ihn zu stellenden Anforderungen genüge, wenn er seinem Büropersonal die Fristen nur mündlich angebe und es dann diesem überlasse, die Fristen einzutragen.

  • BGH, 17.01.1962 - IV ZB 398/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - VIII ZB 11/83
    Die vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidungen (BGH, Beschluß vom 17. Januar 1962 - IV ZB 398/61, VersR 1962, 326; Senatsbeschluß vom 7. Juli 1971 - VIII ZB 20/71, VersR 1971, 961) betreffen anders gelagerte Sachverhalte.

    In dem Beschluß vom 7. Juli 1971 (…aaO) hat der erkennende Senat zwar unter Bezugnahme auf den Beschluß vom 17. Januar 1962 (aaO) ausgeführt, daß ein Rechtsanwalt nicht den an ihn zu stellenden Anforderungen genüge, wenn er seinem Büropersonal die Fristen nur mündlich angebe und es dann diesem überlasse, die Fristen einzutragen.

  • BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52

    Gerichtsferien. Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - VIII ZB 11/83
    Etwas anderes könnte - unter dem Gesichtspunkt der Glaubhaftmachung - auch dann gelten, wenn es nicht gerade um die Fristnotierung auf den 15. Oktober gegangen wäre, nämlich den Zeitpunkt, mit dem in Nichtferiensachen die Frist zur Begründung einer während der Gerichtsferien eingelegten Berufung endet (vgl. BGHZ 5, 275).
  • BGH, 11.07.1962 - VIII ZB 18/62
    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - VIII ZB 11/83
    Es bestand nämlich keine Situation, bei der die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts es geboten hätte, eine Vorfrist zu verfügen (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 11. Juli 1962 - VIII ZB 18/62, LM ZPO § 233 (Fe) Nr. 20 = VersR 1962, 838).
  • BAG, 27.10.1994 - 2 AZB 28/94

    Wiedereinsetzung - Organisationsverschulden des Anwalts

    Der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten durfte sich zwar grundsätzlich darauf verlassen, daß eine fachlich ausgebildete, zuverlässig arbeitende und überwachte Anwaltsgehilfin einer mündlich erteilten Anweisung zur Eintragung der von ihm selbst zutreffend errechneten Frist in den Fristenkalender nachkommen werde (vgl. BGH Beschluß vom 23. Februar 1994 - XII ZB 174/93 - EzFormR aktuell 1994, 183; Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - NJW 1992, 574; Urteil vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 - VersR 1988, 185, m. w. N.; Beschluß vom 30. März 1983 - VIII ZB 11/83 - VersR 1983, 660; anders wohl BGH Beschluß vom 7. Juli 1971 - VIII ZB 20/71 - VersR 1971, 961).

    Es muß dann regelmäßig gewährleistet sein, daß die Fristeintragung sofort erfolgt und nicht wegen anderer Aufgaben zurückgestellt wird (vgl. BGH Beschluß vom 30. März 1983, aaO).

  • BAG, 10.01.2003 - 1 AZR 70/02

    Gesamtbetriebsvereinbarung über Mehrarbeitsvergütung - Tarifvorrang - …

    Es muß dann durch eine allgemeine Anweisung gewährleistet sein, daß die Eintragung sofort erfolgt und nicht wegen anderer Aufgaben zurückgestellt wird (BAG 27. September 1995 - 4 AZN 473/95 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 43 = EzA ZPO § 233 Nr. 35; 27. Oktober 1994 - 2 AZB 28/94 - BGH 30. März 1983 - VIII ZB 11/83 - VersR 1983, 660).
  • BFH, 16.01.1992 - XI R 28/91

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Organisation des Bürobetriebs eines …

    Ebensowenig genügt der am Ende eines Gespräches eher beiläufig ausgesprochene Hinweis auf die ab Zustellung laufende Revisionsfrist (vgl. BGH-Beschluß vom 30. März 1983 VIII ZB 11/83, VersR 1983, 660).
  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 130/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Begründungsfrist - …

    Richtig ist, daß Mängel der Büroorganisation für eine eingetretene Fristversäumung dann nicht kausal sind, wenn der bevollmächtigte Rechtsanwalt im Einzelfall durch gezielte Anordnungen alles Erforderliche veranlaßt, um die rechtzeitige Vornahme der fristgebundenen Prozeßhandlung zu sichern (BGH Beschluß vom 30. März 1983 - VIII ZB 11/83 - VersR 1983, 660, 661).
  • BGH, 10.02.1988 - VIII ZB 25/87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Diese Begründung steht nicht in Einklang mit dem Beschluß des erkennenden Senats vom 30. März 1983 - VIII ZB 11/83 (VersR 1983, 660), wonach der Rechtsanwalt seine Sorgfaltspflicht erfüllt, wenn er den Termin, der in den Fristenkalender eingetragen werden soll, der mit der Eintragung beauftragten Hilfskraft durch klare mündliche Weisung bekannt gibt und er dabei den Eindruck gewinnt, daß die mündliche Anweisung richtig verstanden worden ist (vgl. auch den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht