Rechtsprechung
| BGH, 02.10.1974 - VIII ZB 25/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unabwendbarer Zufall - Berufungsfrist - Fristenkalender - Lehrling - Rechtsanwalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 2282
- MDR 1975, 136
- VersR 1974, 1225
- DB 1974, 2301
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 750/80
Wiedereinsetzung in den vorheringen Stand - Versäumung der …
Durch diese organisatorische Anweisung war grundsätzlich eine zutreffende und zuverlässige Führung des Fristenkalenders - jedenfalls bei der Berechnung einfacher Fristen wie im vorliegenden Fall - sichergestellt (BGHZ 43, 148 ff; BGH Beschluß vom 2. Oktober 1974 VIII ZB 25/74 = LM § 233 (Fc) ZPO Nr. 37). - BPatG, 21.07.2004 - 19 W (pat) 48/02 Nun wird bei sogenannten Fristensachen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundespatentgerichts die Führung eines Fristenkalenders, die Eintragung der konkreten Frist in den Kalender, der Vermerk in der Handakte und schließlich die Prüfung der Frist bei jeder Bearbeitung gefordert (vgl ua BPatG, GRUR 1974, 354 mit Nachweisen, Mitteilungen 1976, 219; BGH, NJW 1974, 2282).
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