Rechtsprechung
| BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 26/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Diktat des Fristablaufs auf ein Tonband zusammen mit der Berufungsschrift - Ausmaß der Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1980, 88
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.05.1974 - IV ZB 6/74
Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Notwendige Schritte - Fristwahrung - …
Auszug aus BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 26/79
In dem Falle, daß die Partei oder ihr Vertreter alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, die bei einem normalen Verlauf der Dinge mit Sicherheit dazu führen würden, daß die Frist gewahrt werden kann, ist trotz eines Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten der Partei eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dann nicht ausgeschlossen, wenn die Frist schließlich infolge eines der Partei nicht zuzurechnenden Verhaltens versäumt wurde (vgl. BGH Beschluß vom 29. Mai 1974 - IV ZB 6/74 = VersR 1974, 1002 m.w.Nachw.; Beschluß vom 24. September 1975 - VIII ZB 29/75 = VersR 1975, 1148). - BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 29/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 26/79
Die Kostenentscheidung war dem Berufungsgericht zu übertragen (BGH Beschluß vom 15. Dezember 1959 - VIII ZB 29/59 = VersR 1960, 181). - BGH, 14.05.1976 - I ZB 5/76
Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 26/79
Dem muß ein Rechtsanwalt in Fristsachen Rechnung tragen, indem er sich davon überzeugt, daß die Fristverfügung von der Schreibkraft aufgenommen wurde (BGH Beschluß vom 14. Mai 1976 - I ZB 5/76 = LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 40). - BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 29/75
Wiedereinsetzung - Versäumung einer Rechtsmittelfrist - Unabwendbarer Zufall - …
Auszug aus BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 26/79
In dem Falle, daß die Partei oder ihr Vertreter alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, die bei einem normalen Verlauf der Dinge mit Sicherheit dazu führen würden, daß die Frist gewahrt werden kann, ist trotz eines Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten der Partei eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dann nicht ausgeschlossen, wenn die Frist schließlich infolge eines der Partei nicht zuzurechnenden Verhaltens versäumt wurde (vgl. BGH Beschluß vom 29. Mai 1974 - IV ZB 6/74 = VersR 1974, 1002 m.w.Nachw.; Beschluß vom 24. September 1975 - VIII ZB 29/75 = VersR 1975, 1148).
- BGH, 14.07.1988 - III ZB 40/87 Dem muß ein Rechtsanwalt in Fristsachen Rechnung tragen, indem er sich davon überzeugt, daß die Verfügung von der Schreibkraft ausgeführt wurde (vgl. BGH Beschluß vom 14. Mai 1976 - I ZB 5/76 - VersR 1976, 957, 958; vom 15. Februar 1978 - IV ZB 65/77 - VersR 1978, 537, 538; vom 17. Oktober 1979 - VIII ZB 26/79 - VersR 1980, 88, 89).
- BGH, 16.02.1989 - III ZB 2/89
Anspruch auf Zustimmung zur Auszahlung eines hinterlegten Betrages - Zulässigkeit …
Dem muß ein Rechtsanwalt in Fristsachen Rechnung tragen, indem er sich davon überzeugt, daß die Verfügung von der Schreibkraft ausgeführt wurde (st. Rspr. s. BGH Beschluß vom 17. Oktober 1979 - VIII ZB 26/79 = VersR 1980, 88, 89 und Senatsbeschluß vom 14. Juli 1988 - III ZB 40/87 m.w.Nachw.). - BGH, 07.06.1982 - VIII ZB 15/82
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen …
In diesem Fall mußte er sich auch bei einer gut geschulten und beaufsichtigten Kraft davon überzeugen, daß die Fristverfügung auf das Tonband gelangt und von der Angestellten übertragen worden war (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1979 - VII ZB 26/79, VersR 1980, 88, 89 u. vom 14. Mai 1976 - I ZB 5/76, VersR 1976, 957, 958).
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