Rechtsprechung
| BGH, 06.03.1985 - VIII ZB 27/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden eines Prozessbevollmächtigten - Unmittelbar den Rechtsanwälten obliegende Sorgfaltspflichten - Einrichtung einer zuverlässigen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 550
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 343/81
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
Auszug aus BGH, 06.03.1985 - VIII ZB 27/84
Die Einrichtung einer solchen Kontrolle gehört zu den unmittelbar dem Rechtsanwalt obliegenden Sorgfaltspflichten (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Januar 1982 - VIII ZB 69/81, VersR 1982, 300; Senatsurteil vom 21. Februar 1983 - VIII ZR 343/81, VersR 1983, 401). - BGH, 25.01.1982 - VIII ZB 69/81
Sorgfaltspflicht - Fristsachen - Rechtsanwalt - Rechtzeitger Ausgang
Auszug aus BGH, 06.03.1985 - VIII ZB 27/84
Die Einrichtung einer solchen Kontrolle gehört zu den unmittelbar dem Rechtsanwalt obliegenden Sorgfaltspflichten (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Januar 1982 - VIII ZB 69/81, VersR 1982, 300; Senatsurteil vom 21. Februar 1983 - VIII ZR 343/81, VersR 1983, 401).
- BFH, 20.06.1996 - X R 95/93
Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens
Der Senat geht mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung davon aus, daß auch eine aus familiären Gründen entstandene, schwerwiegende seelische Belastung einen Entschuldigungsgrund bilden kann (Beschlüsse des Bundesgerichtshofs -- BGH --vom 5. Juni 1981 I ZB 5/81, Versicherungsrecht -- VersR -- 1981, 839; vom 6. März 1985 VIII ZB 27/84, VersR 1985, 550; vom 18. Mai 1994 XII ZB 62/94, Familienrechts-Zeitung 1994, 1520;… vgl. BFH-Beschluß vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257 -- zur Krankheit des Prozeßbevollmächtigten --, und BGH-Beschluß vom 24. März 1994 X ZB 24/93, NJW-Rechtsprechungs-Report 1994, 957 -- zur Krankheit eines Beteiligten --). - BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89
Wiedereinsetzungsgrund - Krankheit - Voraussetzungen
Eine Erkrankung rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die erkrankte Partei nicht mehr in der Lage ist, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, unter Abwägung des Für und Wider eine sachgemäße Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels zu treffen und den Rechtsanwalt hiervon zu unterrichten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1970 - VIII ZR 256/68, VersR 1970, 821, 822; Beschlüsse vom 23. Januar 1985 - IVb ZB 55/84, VersR 1985, 393, 394 und vom 6. März 1985 - VIII ZB 27/84, VersR 1985, 550). - BGH, 09.07.1986 - VIII ZB 22/86
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist …
Der Kläger hat jedoch nicht die Einrichtung einer Ausgangskontrolle dargetan, die den zuverlässigen Schluß erlaubt, daß das fristgebundene Schreiben mindestens solange im Bereich der Fristenkontrolle bleibt, bis es postfertig ist (vgl. BGH, Senatsbeschluß vom 6. März 1985 - VIII ZB 27/84, VersR 1985, 550 …und Beschluß vom 27. November 1985 a.a.O.).
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