Rechtsprechung
| BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 29/75 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,4059) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung - Versäumung einer Rechtsmittelfrist - Unabwendbarer Zufall - Fristen - Vertretung - Weisungswidrige unrichtige Auskunft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1975, 1148
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.09.1971 - V ZB 7/71
Rechtsanwalt - Rechtsmittel - Handakte - Erledigungsvermerk - Kontrolle
Auszug aus BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 29/75
Die mit der Beschwerde erfolgte Glaubhaftmachung ist zu berücksichtigen, weil sie schon in der Berufungsinstanz durch Rückfrage hätte herbeigeführt werden können (BGH Beschl. v. 22. September 1971 - V ZB 7/71 = NJW 1971, 2269 m.w.Nachw.). - BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 29/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 29/75
Ihm war auch die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu übertragen (BGH Beschl. v. 15. Dezember 1959 - VIII ZR 29/59 = VersR 1960, 181). - BGH, 30.11.1953 - III ZR 226/52
Auszug aus BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 29/75
Jedenfalls schließt ein Verschulden des Beklagten oder seiner erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dann nicht aus, wenn bei einem von den zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten des Beklagten nach dem normalen Verlauf der Dinge zu erwartenden pflichtmäßigen Handeln die Berufungsfrist gewahrt worden wäre und wenn die Versäumung der Berufungsfrist durch die zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten des Beklagten auf einem unabwendbaren Zufall beruhte (Stein/Jonas/Pohle, ZPO 19. Aufl. § 233 Anm. II 1 b unter Hinweis auf BGH Urt. v. 30. November 1953 - III ZR 226/52 = LM ZPO § 233 Nr. 42).
- BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 26/79
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
In dem Falle, daß die Partei oder ihr Vertreter alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, die bei einem normalen Verlauf der Dinge mit Sicherheit dazu führen würden, daß die Frist gewahrt werden kann, ist trotz eines Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten der Partei eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dann nicht ausgeschlossen, wenn die Frist schließlich infolge eines der Partei nicht zuzurechnenden Verhaltens versäumt wurde (vgl. BGH Beschluß vom 29. Mai 1974 - IV ZB 6/74 = VersR 1974, 1002 m.w.Nachw.; Beschluß vom 24. September 1975 - VIII ZB 29/75 = VersR 1975, 1148).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.