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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 29/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,4059
BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 29/75 (https://dejure.org/1975,4059)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1975 - VIII ZB 29/75 (https://dejure.org/1975,4059)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1975 - VIII ZB 29/75 (https://dejure.org/1975,4059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung - Versäumung einer Rechtsmittelfrist - Unabwendbarer Zufall - Fristen - Vertretung - Weisungswidrige unrichtige Auskunft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 1148
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.1971 - V ZB 7/71

    Rechtsanwalt - Rechtsmittel - Handakte - Erledigungsvermerk - Kontrolle

    Auszug aus BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 29/75
    Die mit der Beschwerde erfolgte Glaubhaftmachung ist zu berücksichtigen, weil sie schon in der Berufungsinstanz durch Rückfrage hätte herbeigeführt werden können (BGH Beschl. v. 22. September 1971 - V ZB 7/71 = NJW 1971, 2269 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 29/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 29/75
    Ihm war auch die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu übertragen (BGH Beschl. v. 15. Dezember 1959 - VIII ZR 29/59 = VersR 1960, 181).
  • BGH, 30.11.1953 - III ZR 226/52
    Auszug aus BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 29/75
    Jedenfalls schließt ein Verschulden des Beklagten oder seiner erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dann nicht aus, wenn bei einem von den zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten des Beklagten nach dem normalen Verlauf der Dinge zu erwartenden pflichtmäßigen Handeln die Berufungsfrist gewahrt worden wäre und wenn die Versäumung der Berufungsfrist durch die zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten des Beklagten auf einem unabwendbaren Zufall beruhte (Stein/Jonas/Pohle, ZPO 19. Aufl. § 233 Anm. II 1 b unter Hinweis auf BGH Urt. v. 30. November 1953 - III ZR 226/52 = LM ZPO § 233 Nr. 42).
  • BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 26/79

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    In dem Falle, daß die Partei oder ihr Vertreter alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, die bei einem normalen Verlauf der Dinge mit Sicherheit dazu führen würden, daß die Frist gewahrt werden kann, ist trotz eines Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten der Partei eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dann nicht ausgeschlossen, wenn die Frist schließlich infolge eines der Partei nicht zuzurechnenden Verhaltens versäumt wurde (vgl. BGH Beschluß vom 29. Mai 1974 - IV ZB 6/74 = VersR 1974, 1002 m.w.Nachw.; Beschluß vom 24. September 1975 - VIII ZB 29/75 = VersR 1975, 1148).
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