Rechtsprechung
| BGH, 15.11.1976 - VIII ZB 34/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Äußerste Sorgfalt - Untersuchungshaft - Rechtsmittelkläger - Wahrnehmung der Berufungsbegründungsfrist
Papierfundstellen
- VersR 1977, 257
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.07.2008 - IV ZB 5/08
Zustellung bei Inhaftierung des GmbH-Geschäftsführers generell in Geschäftsräumen …
Dass die Beklagte durch die Inhaftierung ihres Geschäftsführers bei äußerster, nach Lage der Dinge zuzumutender Sorgfalt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1976 - VIII ZB 34/76 - VersR 1977, 257 f.) außerstande gewesen sein sollte, fristwahrende Vorkehrungen zu treffen, hat der Tatrichter indes in nicht zu beanstandender Weise verneint. - BGH, 08.06.1988 - IVb ZB 68/88
Pflichten des Rechtsmittelführers bei Aufenthaltsänderung
Unterläßt er entsprechende Vorkehrungen, so bleibt ihm bei einer darauf beruhenden Versäumung der Berufungsbegründungsfrist die Wiedereinsetzung versagt (BGH Beschlüsse vom 16. Oktober 1974 - IV ZB 32/74 - NJW 1974, 2321; vom 15. November 1976 - VIII ZB 34/76 - VersR 1977, 257 f. und vom 24. Oktober 1985 - VII ZB 11/85 - VersR 1986, 95, 96; s. auch BGH Beschlüsse vom 11. Januar 1978 - VIII ZB 44/77 - VersR 1978, 422 und vom 28. März 1979 - VIII ZR 53/79 - VersR 1979, 644).
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