Rechtsprechung
| BGH, 17.08.2011 - VIII ZB 39/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisationsmangel im Hinblick auf die Prüfung der Faxnummer des zuständigen Gerichts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisationsmangel im Hinblick auf die Prüfung der Faxnummer des zuständigen Gerichts - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist bei Versäumung der Frist durch versehentliche Übersendung des Berufungsbegründungsschriftsatzes an das Landgericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist bei Versäumung der Frist durch versehentliche Übersendung des Berufungsbegründungsschriftsatzes an das Landgericht - datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisationsmangel im Hinblick auf die Prüfung der Faxnummer des zuständigen Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Berufung "vorab per Telefax": Wie ist die Prüfung der Faxnummer zu organisieren? (IBR 2011, 613)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.12.2007 - 22 O 171/07
- KG, 31.03.2010 - 3 U 3/08
- BGH, 17.08.2011 - VIII ZB 39/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1557
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.02.2007 - VI ZB 70/06
Anforderungen an die Überprüfung der Telefax-Nummer bei Übermittlung …
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - VIII ZB 39/10
In solchen Fällen genügt es deshalb, mögliche Eingabefehler zu korrigieren, indem die gewählte Empfängernummer mit der zuvor in den Schriftsatz eingefügten Nummer abgeglichen wird (…BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - I ZB 66/09, juris Rn. 10; vom 13. Februar 2007 - VI ZB 70/06, NJW 2007, 1690 Rn. 11). - BGH, 25.02.2010 - I ZB 66/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - VIII ZB 39/10
In solchen Fällen genügt es deshalb, mögliche Eingabefehler zu korrigieren, indem die gewählte Empfängernummer mit der zuvor in den Schriftsatz eingefügten Nummer abgeglichen wird (BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - I ZB 66/09, juris Rn. 10;… vom 13. Februar 2007 - VI ZB 70/06, NJW 2007, 1690 Rn. 11).
- BGH, 11.03.2014 - VIII ZB 52/13
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen eines Organisationsversvhuldens des …
Denn der Rechtsanwalt muss durch geeignete Anordnungen sicherstellen, dass die richtige Nummer des Empfangsgerichts - vorzugsweise anhand des letzten in der Handakte befindlichen Schreibens dieses Gerichts oder eines gebräuchlichen Verzeichnisses - ermittelt und nicht etwa aus dem Gedächtnis abgerufen wird (BGH, Beschlüsse vom 17. August 2011 - VIII ZB 39/10; NJW-RR 2011, 1557 Rn. 11; vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96, NJW-RR 1997, 952; vom 6. Juni 2005 - II ZB 9/04, NJW-RR 2005, 1373 unter II 1 b). - BGH, 14.01.2014 - VIII ZB 40/13
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei einem per Fax übermittelten …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ausreichend (und im Übrigen auch geboten), die Faxnummer des Adressatgerichts - soweit möglich - dem letzten in der Handakte befindlichen (zeitnahen) Schreiben des Adressatgerichts zu entnehmen und auch die anschließende Kontrolle des Sendeberichts darauf, ob die richtige Nummer des Adressatgerichts gewählt wurde, anhand dieses Schreibens vorzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 17. August 2011 - VIII ZB 39/10, NJW-RR 2011, 1557 Rn. 11;… vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 34/10, NJW 2011, 312 Rn. 10).
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