Rechtsprechung
| BGH, 21.01.1981 - VIII ZB 52/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mandatsbestätigung - Prozessbevollmächtigter - Berufungseinlegung - Berufungsfrist - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Vertrauen auf die ordnungsgemäße Beförderung eines fast drei Wochen vor Ablauf der ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 354
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.02.1979 - II ZB 13/78
Anwaltliche Erkundigungspflicht bei Fristsachen und Verschulden bei …
Auszug aus BGH, 21.01.1981 - VIII ZB 52/80
Infolgedessen waren sie zu einer Rückfrage bei den zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten verpflichtet (BGH, Beschl. v. 19. Februar 1979 - II ZB 13/78 = VersR 1979, 573 m.w.N.), bei der sich herausgestellt hätte, daß das Schreiben vom 30. Mai 1980 verloren gegangen war.
- BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88
Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß sich bei der Erteilung von Rechtsmittelaufträgen die Sorgfaltspflicht des beauftragenden Rechtsanwalts nicht im rechtzeitigen Absenden des Auftragsschreibens erschöpft; der Rechtsanwalt, der einen solchen Auftrag erteilt, muß vielmehr auch dafür Sorge tragen, daß der beauftragte Rechtsanwalt den Auftrag innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist bestätigt, und den rechtzeitigen Eingang dieser Bestätigung überwachen (vgl. BGHZ 50, 82, 84;… BGH, Beschl. v. 25. Juni 1987 - III ZR 97/87, BGHR ZPO § 233 - Rechtsmittelauftrag 3 m.w.Nw.; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 21. Januar 1981 - VIII ZB 52/80, VersR 1981, 354; v. 3. Juni 1981 - VIII ZB 33/81, VersR 1981, 851).Bleibt die Mandatsbestätigung des zweitinstanzlichen Anwalts aus, ist der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte verpflichtet, rechtzeitig vor Ablauf der Berufungsfrist Rückfrage zu halten (BGH, Beschl. v. 19. Februar 1979 - II ZB 13/78, VersR 1979, 573; v. 21. Januar 1981 - VIII ZB 52/80, aaO; v. 7. Juni 1984 - I ZB 3/84, VersR 1984, 788, 789).
- BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 29/91
Keine anwaltliche Nachfragepflicht zur Rechtsmitteleinlegung nach Unterrichtung …
Die vom Berufungsgericht zur Stützung seiner Ansicht herangezogene Rechtsprechung betrifft andere Fälle als den vorliegenden, nämlich zum einen die Frage, wann ein erstinstanzlicher Prozeßbevollmächtigter bei dem mit der Berufungseinlegung beauftragten zweitinstanzlichen Anwalt Nachfrage halten muß, wenn dessen Mandatsbestätigung ausbleibt (BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 1981 - VIII ZB 52/80 = VersR 1981, 354; vom 3. Juni 1981 - VIII ZB 33/81 = VersR 1981, 851 und vom 16. Juni 1982 - IVa ZB 2/82 = NJW 1982, 2447), zum anderen die bereits oben genannten Ausnahmefälle, in denen eine Rückfrage bei dem Mandanten wegen des vorangegangenen Geschehens erforderlich ist. - BGH, 16.06.1982 - IVa ZB 2/82
Einordnung des Verkehrsanwalts als Prozessbevollmächtigten im Sinne von § 85 Abs. …
Sie entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Umfang der Sorgfaltspflicht des erstinstanzlichen Rechtsanwalts, der einem bei dem Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt brieflich den Auftrag zur Einlegung der Berufung erteilen will (vgl. für die Zeit nach der Neufassung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung z.B. die Beschlüsse vom 21.01.1981 und vom 3.6.1981 - VIII ZB 52/80 bzw. 33/81 - VersR 1981, 354 bzw. 851).
- BGH, 16.07.1997 - XII ZB 64/97
Sorgfaltspflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nach Erteilung …
Bleibt die Bestätigung des zweitinstanzlichen Anwalts - wie hier - aus, muß der beauftragende Rechtsanwalt rechtzeitig vor Ablauf der Berufungsfrist Rückfrage halten (BGH, Beschluß vom 19. Februar 1979 - II ZB 13/78 - VersR 1979, 573; vom 21. Januar 1981 - VIII ZB 52/80 - VersR 1981, 354 und vom 7. Juni 1984 - I ZB 3/84 - VersR 1984, 788, 789). - BGH, 03.06.1981 - VIII ZB 33/81
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß sich ein Anwalt, der einen anderen Anwalt mit der Berufungseinlegung beauftragt, rechtzeitig vergewissern, daß der mit der Berufungseinlegung betraute zweitinstanzliche Anwalt den Auftrag erhielt und annahm (BGH, Beschlüsse vom 30. November 1978 - III ZR 139/78 = VersR 1979, 190 m.w.N. und vom 21. Januar 1981 - VIII ZB 52/80 = VersR 1981, 354). - BGH, 27.04.1988 - IVb ZB 52/88
Vergewisserung über die Übernahme des Mandats nach der Absendung des …
Diese Auffassung hat der VIII. Zivilsenat aber in späteren Entscheidungen wieder aufgegeben (vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 1981 - VIII ZB 52/80 - VersR 1981, 354 und vom 3. Juni 1981 - VIII ZB 33/81 - VersR 1981, 851;… darauf wird etwa bei Borgmann/Haug, Anwaltshaftung 2. Aufl. S. 350 hingewiesen). - BGH, 13.10.1988 - V ZB 18/88
Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich der Überwachung eines mit der …
Soweit der VIII. Zivilsenat in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung vom 9. Oktober 1978, VIII ZB 19/78, VersR 1978, 1162 die Auffassung vertreten hat, der beauftragende Rechtsanwalt müsse sich nicht innerhalb der Berufungsfrist über den rechtzeitigen Eingang des Auftragsschreibens beim Berufungsanwalt vergewissern, ist diese Rechtsprechung inzwischen wieder aufgegeben (vgl. Beschlüsse v. 21. Januar 1981, VIII ZB 52/80, VersR 1981, 354 und v. 3. Juni 1981, VIII ZB 33/81, VersR 1981, 851).
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