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| BGH, 23.11.1981 - VIII ZB 58/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 240
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.02.1959 - IV ZB 329/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.11.1981 - VIII ZB 58/81
In einem derartigen Fall ist die Beschwerde schon deshalb zurückzuweisen, weil sich unter Berücksichtigung aller Umstände ergibt, daß die angefochtene Entscheidung zu Recht besteht (BGH, Beschluß vom 6. Februar 1959 - IV ZB 329/58 = LM ZPO § 519 b Nr. 12).
- BGH, 18.03.1986 - VI ZB 21/85
Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung gegen die Versäumung - Sofortige …
Vorliegend kann die Beschwerde gegen die Verwerfung der Berufung bereits deshalb keinen Erfolg haben, weil der Kläger das Rechtsmittel nicht fristgemäß begründet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1959 - IV ZB 329/58 - NJW 1959, 724; vom 23. November 1981 - VIII ZB 58/81 - VersR 1982, 240). - BGH, 23.03.1988 - VIII ZB 3/88 Da innerhalb der bis 10. Dezember 1987 verlängerten Frist die Berufungsbegründung nicht eingegangen ist, muß die Beschwerde schon deshalb zurückgewiesen werden, weil sich unter Berücksichtigung aller Umstände ergibt, daß die angefochtene Entscheidung zu Recht besteht (vgl. Senatsbeschluß vom 23. November 1981 - VIII ZB 58/81, VersR 1982, 240).
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