Rechtsprechung
| BGH, 14.03.1973 - VIII ZB 6/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwaltspflicht - Amtlicher Vetreter - Urlaubsantritt - Anwaltsvertretung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 901
- MDR 1973, 668
- VersR 1973, 470
- DB 1973, 870
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 06.02.2001 - XI ZB 14/00
Amtliche Bestellung eines Vertreters eines bei einem Oberlandesgericht …
Angesichts dessen kann dahinstehen, ob sich die Klägerin ein Organisationsverschulden ihres Prozeßbevollmächtigten, des Rechtsanwalts S., zurechnen lassen muß, weil dieser nicht für seine wirksame Vertretung beim Oberlandesgericht Stuttgart gesorgt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 14. März 1973 - VIII ZB 6/73, NJW 1973, 901). - BGH, 09.04.1992 - III ZR 228/90
Enteignungsentschädigung wegen Hochbunker auf Nachbargrundstück
Zumindest hätte der Beklagte nach seiner Rückkehr die während des Urlaubs eingetroffene Post selbst durchsehen müssen (vgl. Beschluß des VIII. Zivilsenats vom 14. März 1973 - VIII ZB 6/73 = NJW 1973, 901, Beschluß des IVb-Zivilsenats vom 2. Juli 1980 - IVb ZB 516/80 = NJW 1980, 2261 und vom 18. Februar 1987 - IVb ZB 153/86 = NJW-RR 1987, 710 f. a.E.). - BVerwG, 22.03.1995 - 5 B 10.95
Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
Deshalb muß er z.B. - auch und gerade als Einzelanwalt (s. BGH, Beschluß vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 - <VersR 1990, 1026>) - vor Antritt eines Urlaubs durch eine geeignete Vertretungsregelung sicherstellen, daß während des Urlaubs ablaufende Fristen eingehalten werden können (vgl. BGH, Beschluß vom 14. März 1973 - VIII ZB 6/73 - <NJW 1973, 901>). - BVerwG, 23.08.2000 - 7 B 74.00
Rückübertragung eines Erbhofs an die Erbengemeinschaft - Enteignung des Erbhofs …
Ferner ist der Rechtsanwalt verpflichtet, vor Antritt eines Urlaubs durch eine geeignete Vertretungsregelung sicherzustellen, dass während des Urlaubs ablaufende Fristen eingehalten werden können (vgl. BGH, NJW 1973, 901). - BGH, 18.06.1997 - V ZB 9/97
Pflicht des Rechtsanwalts zur Gewährleistung einer postulationsfähigen Vertretung
Der Rechtsanwalt muß für die Dauer seiner Abwesenheit für eine Vertretung sorgen (vgl. BGH, Beschl. v. 14. März 1973, VIII ZB 6/73, NJW 1973, 901; OLG München, MDR 1987, 590 [OLG München 01.04.1987 - 18 U 2421/87]).
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