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| BGH, 25.01.1982 - VIII ZB 69/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sorgfaltspflicht - Fristsachen - Rechtsanwalt - Rechtzeitger Ausgang
Papierfundstellen
- VersR 1982, 300
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80
Unwirksame Berufungseinlegung wegen fehlender OLG-Zulassung - Nachträgliche …
Auszug aus BGH, 25.01.1982 - VIII ZB 69/81
Zur Behandlung des Schriftsatzes, nachdem er in der Kanzlei abgesetzt worden war, ist folgendes glaubhaft gemacht; soweit hierbei Einzelheiten erstmals in der Beschwerdeschrift und den mit ihr vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen enthalten sind, handelt es sich um eine auch nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO zulässige nachträgliche Erläuterung und Ergänzung unvollständiger Angaben (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 1980 - III ZB 18/80, VersR 1981, 61, 62):. - BGH, 07.05.1975 - VIII ZR 187/74
Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei voller Kenntnis und …
Auszug aus BGH, 25.01.1982 - VIII ZB 69/81
Sie kann etwa darin bestehen, daß die zuverlässige Hilfskraft auf die Frist hingewiesen wird und entsprechend einer allgemeinen Anweisung die Berufungsbegründung in einen besonders gekennzeichneten Umschlag zu stecken und diesen einem der Sozien des Anwaltsbüros oder dem Bürovorsteher zum Einwurf in den Nachtbriefkasten des Berufungsgerichts zu übergeben hat (vgl. den Fall, der dem in NJW 1975, 1362 veröffentlichten Senatsurteil vom 7. Mai 1975 - VIII ZR 187/74 zugrundelag). - BGH, 09.11.1976 - VI ZB 12/76
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund Versäumung der Berufungsfrist …
Auszug aus BGH, 25.01.1982 - VIII ZB 69/81
Zu den Vorkehrungen, die der Rechtsanwalt für die Einhaltung von Fristen treffen muß, gehört auch die Sicherstellung des rechtzeitigen Ausgangs der fristwahrenden Schriftsätze (vgl. BGH, Beschl. v. 9. November 1976 - VI ZB 12/76, VersR 1977, 331 m.w.N.).
- OLG Nürnberg, 07.05.1992 - 12 U 3817/91
Darlegungspflicht beim Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen …
Durch die Eintragung im Fristenkalender kann eine wirksame Ausgangskontrolle nur gewährleistet werden, wenn die Eintragung erst gelöscht wird, sobald der zur Einreichung bei Gericht bestimmte Schriftsatz tatsächlich hinausgegangen oder wenigstens post- oder abtragefähig gemacht worden ist (BGH VersR 82, 300; 85, 369). - BGH, 06.03.1985 - VIII ZB 27/84
Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf …
Die Einrichtung einer solchen Kontrolle gehört zu den unmittelbar dem Rechtsanwalt obliegenden Sorgfaltspflichten (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Januar 1982 - VIII ZB 69/81, VersR 1982, 300; Senatsurteil vom 21. Februar 1983 - VIII ZR 343/81, VersR 1983, 401).
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