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| BGH, 20.06.1962 - VIII ZR 111/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.01.1955 - I ZR 70/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.06.1962 - VIII ZR 111/61
Wäre aber etwa anzunehmen, daß die allgemeine Genehmigung für den Einfuhrvertrag insoweit nur bedingt erteilt war, so würde dies eine Haftung der Beklagten auf das Erfüllungsinteresse nicht ausschließen (vgl. BGH Urt. v. 25. Januar 1955 - I ZR 70/53 - LM Nr. 2 zu MHG 53 = BB 1955, 205).
- BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 175/84
Verlust der Berufung des Verkäufers auf Verspätung einer Mängelrüge
Hierauf kommt es aber deshalb nicht an, weil wirksam getroffene Vertragsabreden einem Handelsbrauch vorgehen (Senatsurteile vom 20. Juni 1962 - VIII ZR 111/61 = WM 1962, 1036, 1038 unter II und vom 1. Dezember 1965 - VIII ZR 271/63 = WM 1966, 219 unter 2 b; BGH Urteile vom 14. November 1951 - II ZK 41/51 = LM BGB § 284 Nr. 1 unter II 1 und vom 16. Mai 1956 - IV ZR 340/55 = WM 1956, 1231, 1232 unter c).
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