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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1964 - VIII ZR 111/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1096
BGH, 22.01.1964 - VIII ZR 111/63 (https://dejure.org/1964,1096)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1964 - VIII ZR 111/63 (https://dejure.org/1964,1096)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1964 - VIII ZR 111/63 (https://dejure.org/1964,1096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 589
  • MDR 1964, 412
  • JR 1964, 179
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51

    Schiedsklausel durch Bezugnahme auf AGB in kfm. Bestätigungsschreiben vereinbart

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - VIII ZR 111/63
    Denn dieser Umstand würde nicht hindern, daß die Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch widerspruchslose Entgegennahme der Auftragsbestätigung Vertragsinhalt geworden sind (BGHZ 7, 187,190;… BGH Urt. v. 18. März 1956 - I ZR 162/54 - S.5).
  • BGH, 16.03.1956 - I ZR 162/54

    Rheinmetall-Borsig II

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - VIII ZR 111/63
    Denn dieser Umstand würde nicht hindern, daß die Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch widerspruchslose Entgegennahme der Auftragsbestätigung Vertragsinhalt geworden sind (BGHZ 7, 187,190; BGH Urt. v. 18. März 1956 - I ZR 162/54 - S.5).
  • BGH, 08.12.1976 - VIII ZR 108/75

    Klagebefugnis des Inhabers eines gepfändeten Herausgabeanspruchs

    Der Umstand, daß in der Auftragsbestätigung der Klägerin vom 10. September 1971 ein vorher mit der Firma Me.-Da. vereinbarter Eigentumsvorbehalt nicht erwähnt worden ist, führt im Gegensatz zur Meinung des Berufungsgerichts nicht dazu, daß sich die Klägerin auf eine solche Vereinbarung nicht mehr berufen könnte; denn auch ein widerspruchslos angenommenes kaufmännisches Bestätigungsschreiben über einen Vertragsschluß - unterstellt, daß es sich bei der Auftragsbestätigung der Klägerin um ein solches handelt, was bisher nicht geprüft ist (vgl. BGHZ 18, 212, 215 f) [BGH 29.09.1955 - II ZR 210/54] - schließt den Nachweis nicht aus, daß die bestätigten Absprachen durch weitere, nur mündlich getroffene Vereinbarungen ergänzt werden sollten(Senatsurteil vom 22. Januar 1964 - VIII ZR 111/63 = LM HGB § 346 (Ea) Nr. 6 = NJW 1964, 589; OLG Köln BB 1971, 286).
  • KG, 18.08.2005 - 8 U 106/04

    Mietvertrag: Schriftformerfordernis bei Vertragsänderungen

    Zwar schließt die Vermutung der Vollständigkeit eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens - so denn hier überhaupt ein solches vorliegt - nicht den Nachweis aus, dass die Parteien zusätzliche Abreden getroffen haben (BGHZ 67, 381; NJW 1964, 589; WM 86, 168).
  • OLG Köln, 12.11.1999 - 19 U 112/99

    Vergleich über Mängel von Hard- und Software

    Zwar schließen weder die Vermutung noch die rechtserzeugende Kraft des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben den Nachweis aus, dass über den Inhalt des Bestätigungsschreibens hinaus ergänzende, in dem Schreiben nicht enthaltene mündliche Vereinbarungen getroffen worden sind (BGH NJW 64, 589).

    Daher ist anerkannt, dass sich der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens auf zusätzliche Abreden nur dann berufen kann, wenn sie dem Bestätigungsschreiben nicht widersprechen (BGHZ 67, 381; NJW 64, 589; WM 86, 168).

  • BGH, 17.10.1985 - I ZR 238/83

    Auslegung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens

    Jedoch kann diese Vermutung, was das Berufungsgericht nicht beachtet hat, nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs durch den Nachweis entkräftet werden, daß neben den bestätigten Vereinbarungen weitere Abreden getroffen wurden, die zwar im Bestätigungsschreiben nicht erwähnt sind, ihm aber auch nicht entgegenstehen (RG Recht 1918, Nr. 661; RG SeuffArch. 73 Nr. 152; BGH, Urt. v. 22. Januar 1964 - VIII ZR 111/63, LM HGB § 346 Ea Nr. 6 = NJW 1964, 589; BGHZ 67, 378, 381;… BGB-RGRK, 12. Aufl., § 147 Rdnr. 15; vgl. auch RG JW 1919, 109).
  • BGH, 14.10.1969 - VI ZR 208/68

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Mangels an einem gelieferten Weintank - …

    Durch die widerspruchslose Entgegennahme des Bestätigungsschreibens wird nämlich das, was mündlich abgemacht war, nachträglich ergänzt oder abgeändert (BGH Urteil vom 22. Januar 1964 - VIII ZR 111/63 - LM § 346 HGB [Ea] Nr. 6; vgl. Haberkorn MDR 1968, 109).
  • BGH, 18.01.1974 - I ZR 127/72

    Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung des Frachtgutes - Begrenzung des …

    Im Bestätigungsschreiben des Beklagten vom 24. Oktober 1969, das die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich hat (vgl. BGH NJW 1964, 589; 1591), ist davon nicht die Rede.
  • BGH, 10.06.1970 - VIII ZR 99/68

    Anforderungen an die Auslegung eines Darlehensvertrages - Rechtmäßigkeit der …

    Wie die Revision mit Recht geltend macht, unterliegt diese Begründung des Berufungsgerichts rechtlichen Bedenken, denn nach ständiger Rechtsprechung sind trotz Vereinbarung einer Schriftformklausel für Änderungen und Ergänzungen in einen Mietvertrage mündlich vereinbarte abweichende Regelungen dennoch wirksam, wenn nur die Parteien die Maßgeblichkeit der mündlichen Vereinbarung übereinstimmend gewollt haben (BGH Urteil von 20. Juni 1962 - V ZR 157/60 - LM BGB § 505 Nr. 3 = BGHWarn 1962 Nr. 153; vgl. auch BGH Urteil vom 26. November 1964 - VIII ZR 111/63 - LM BGB § 125 Nr. 20 = BGHWarn 1964 Nr. 269).
  • BGH, 25.04.1969 - V ZR 198/65

    Schadensersatzanspruch gegen eine Keramikfabrik wegen Schäden am Forstbestand - …

    Daß einer alsbaldigen Geltendmachung des vermeintlichen Anfechtungsgrundes, dessen Kenntnis festgestelltermaßen spätestens Ende Mai 1963 eintrat, noch irgendwelche ernsthaften Hindernisse - etwa die Notwendigkeit längerer oder schwieriger Untersuchungen - im Wege gestanden hätten (BGH MDR 1964, 412 Nr. 63), hat die Beklagte in den Tatsacheninstanzen nicht vorgetragen.
  • BGH, 14.10.1969 - VI ZR 209/68

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Mangels an einem gelieferten Weintank - …

    Durch die widerspruchslose Entgegennahme des Bestätigungsschreibens wird nämlich das, was mündlich abgemacht war, nachträglich ergänzt oder abgeändert (BGH Urteil vom 22. Januar 1964 - VIII ZR 111/63 - LM § 346 HGB [Ea] Nr. 6; vgl. Haberkorn MDR 1968, 109).
  • BGH, 30.06.1967 - V ZR 124/65

    Streitigkeiten zwischen Grundstücksnachbarn über den Inhalt von Vereinbarungen …

    Aus diesem Grunde kommt es nicht mehr darauf an, daß nach einer Entscheidung des VIII. Zivilsenats sogar die widerspruchslose Hinnahme eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens nicht die Berücksichtigung von anderen, mündlich getroffenen Vereinbarungen ausschließt, die im Bestätigungsschreiben nicht enthalten sind, aber nach dem Willen der Vertragsparteien die im Bestätigungsschreiben niedergelegten Vereinbarungen ergänzen sollten (Urteil vom 22. Januar 1964, VIII ZR 111/63, LM HGB § 346 E a Nr. 6).
  • BGH, 11.07.1973 - VIII ZR 112/72

    Abweichende Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen durch das Berufungsgericht …

  • BGH, 16.12.1968 - VII ZR 101/66

    Vertragsabrede über Entwicklungskosten - Wirksamkeit einer mündlichen Abrede …

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