Rechtsprechung
| BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 113/68 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übereignung von angelieferten Gegenständen durch schlüssige Erklärung - Übereignung vor vereinbarter werkvertraglicher Schlussabnahme - Einwilligung in Weiterveräußerung durch Vorbehaltskäufer - Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf an den Eigentümer - Entfallen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übereignung von angelieferten Gegenständen durch schlüssige Erklärung; Übereignung vor vereinbarter werkvertraglicher Schlussabnahme; Einwilligung in Weiterveräußerung durch Vorbehaltskäufer; Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf an den Eigentümer; Entfallen der ...
- rechtsportal.de
Übereignung von angelieferten Gegenständen durch schlüssige Erklärung; Übereignung vor vereinbarter werkvertraglicher Schlussabnahme; Einwilligung in Weiterveräußerung durch Vorbehaltskäufer; Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf an den Eigentümer; Entfallen der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1970, 410
- DB 1970, 344
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.10.1963 - VII ZR 33/62
Vertragliches Abtretungsverbot
Auszug aus BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 113/68
Dies hatte gemäß § 399 BGB zur Folge, daß die zwischen der Klägerin und der Firma L. vereinbarte Verlängerung des Eigentumsvorbehalts nicht wirksam wurde (BGHZ 40, 156). - BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 434/56
Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Ersatzaussonderungsrecht
Auszug aus BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 113/68
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt und durch verschiedene Senate (BGHZ 27, 306 [BGH 23.05.1958 - VIII ZR 434/56] - VIII. Zivilsenat; BGHZ 30, 176 - VII. Zivilsenat) ausgesprochen, daß ein Vorbehaltskäufer zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt ist, wenn er mit dem Vorbehaltsverkäufer einen verlängerten Eigentumsvorbehalt, mit seinem Abnehmer aber im Widerspruch dazu vereinbart hat, daß die Forderung gegen den Abnehmer nicht abtretbar sei. - BGH, 11.06.1959 - VII ZR 53/58
Ersatzaussonderung im Konkurs
Auszug aus BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 113/68
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt und durch verschiedene Senate (BGHZ 27, 306 [BGH 23.05.1958 - VIII ZR 434/56] - VIII. Zivilsenat; BGHZ 30, 176 - VII. Zivilsenat) ausgesprochen, daß ein Vorbehaltskäufer zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt ist, wenn er mit dem Vorbehaltsverkäufer einen verlängerten Eigentumsvorbehalt, mit seinem Abnehmer aber im Widerspruch dazu vereinbart hat, daß die Forderung gegen den Abnehmer nicht abtretbar sei.
- BGH, 07.02.1979 - VIII ZR 279/77
Buchgroßhändler Sammelrechnung II - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> …
Zwar ist in der Rechtsprechung wiederholt festgestellt worden, daß eine vom Vorbehaltsverkäufer erteilte Genehmigung zur Weiterveräußerung der unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann anzunehmen ist, wenn der Vorbehaltskäufer nicht durch Vereinbarungen mit seinem Abnehmer die erstrebte Sicherung des Verkäufers durch Übergang der vorausabgetretenen Forderung aus dem Weiterverkauf vereitelt (BGHZ 27, 306, 308 [BGH 23.05.1958 - VIII ZR 434/56]; 30, 176, 181; Senatsurteile vom 17. Dezember 1969 - VIII ZR 113/68 = WM 1970, 286, 287; vom 9. Dezember 1970 - VIII ZR 52/69 = WM 1971, 71, 72).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".