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| BGH, 15.11.1961 - VIII ZR 114/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beginn der Berufungsfrist für ein zuerst ergangenes Urteil bei Ergänzung des zuerst ergangenen Urteils durch eine nachträgliche Entscheidung vor Ablauf der Berufungsfrist - Glaubwürdigkeit und Bedeutung der Bekundung eines dem Beklagten nahe stehenden Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1962, 127
- VersR 1962, 71
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.02.1953 - I ZR 98/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.11.1961 - VIII ZR 114/61
Doch hat diese Revisionsfrist nach § 517 ZPO, der auf die Revisionsfrist entsprechend anzuwenden ist (RGZ 151, 304, 306 ff und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Februar 1953 - I ZR 98/52 - LM ZPO § 517 Nr. 1), für die Revision gegen das Berufungsurteil am 18. Mai 1961, dem Tage der Zustellung des Ergänzungsurteils, von neuem zu laufen begonnen, weil das Ergänzungsurteil vor Ablauf der das Berufungsurteil betreffenden Revisionsfrist ergangen ist. - BGH, 22.12.1959 - VIII ZR 161/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.11.1961 - VIII ZR 114/61
Wegen des bisherigen Streitstandes wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1959 - VIII ZR 161/58 - Bezug genommen. - RG, 12.06.1936 - V 285/35
1. Finden die Vorschriften des § 517 ZPO. im Revisionsverfahren entsprechende …
Auszug aus BGH, 15.11.1961 - VIII ZR 114/61
Doch hat diese Revisionsfrist nach § 517 ZPO, der auf die Revisionsfrist entsprechend anzuwenden ist (RGZ 151, 304, 306 ff und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Februar 1953 - I ZR 98/52 - LM ZPO § 517 Nr. 1), für die Revision gegen das Berufungsurteil am 18. Mai 1961, dem Tage der Zustellung des Ergänzungsurteils, von neuem zu laufen begonnen, weil das Ergänzungsurteil vor Ablauf der das Berufungsurteil betreffenden Revisionsfrist ergangen ist.
- BGH, 11.05.1967 - III ZR 141/66
Befangenheit eines Bürgermeisters bei Verabschiedung eines …
Macht nämlich eine Partei mehrmals von einem Rechtsmittel Gebrauch und führt eines der in verschiedener Form eingelegten Rechtsmittel zu einer sachlichen Übrprüfung des Urteils, so hat das in anderer Form eingelegte Rechtsmittel, mag es früher oder später eingelegt sein, keine selbständige Bedeutung für die Sache selbst, sondern allenfalls für die zu treffende Kostenentscheidung (VI. Zivilsenat in NJW 1966, 1753; vgl. auch auf der gleichen Linie RGZ 102, 364; BGHZ 24, 179 [BGH 03.05.1957 - VII ZB 7/57] ; Urteile vom 10. Februar 1958 VII ZR 40/57 und 15. November 1961 VIII ZR 114/61). - VGH Hessen, 28.11.2008 - 1 UZ 2203/07
Erstattung von Studienkosten bei Entlassung aus der Bundeswehr wegen Anerkennung …
Da das Urteil vom 3. Mai 2007 noch vor Ablauf der hiernach einjährigen Rechtsmittelfrist ergänzt wurde, begann mit der Zustellung des Ergänzungsurteils vom 13. September 2007 am 19. September 2007 die Frist für den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das zuerst ergangene Urteil von neuem zu laufen (vgl.: BGH, Urteil vom 15. November 1961 - VIII ZR 114/61 - MDR 1962, 127).
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