Rechtsprechung
| BGH, 15.10.1969 - VIII ZR 122/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gerichtsstandsvereinbarung bei einem Sachverhalt mit Auslandsberührung - Ausdrückliche Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 387
- MDR 1970, 135
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.03.1969 - VIII ZR 194/68
Auf Widerklage ergangenes Versäumnisurteil eines dafür unzuständigen …
Auszug aus BGH, 15.10.1969 - VIII ZR 122/68
Der Senat kann die dem Geschäft zu Grunde liegenden Lieferungsbedingungen, die Allgemeine Verbandsbedingungen sind (vgl. Urteil des Senats VIII ZR 194/68 vom 26. März 1969 = BGHZ 52, 30 = Betrieb 1969, 1054 = WM 1969, 571) selbst auslegen.
- BGH, 16.03.1970 - VII ZR 125/68
Anerkennung französischer Urteile
Daher ist hier die Gegenseitigkeit nicht als verbürgt anzusehen (vgl. zu den sich bei der Prüfung der Anerkennungsfähigkeit ausländischer Urteile ergebenden Fragen auch die Urteile des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1969 = BGHZ 52, 251 und vom 15. Oktober 1969 = NJW 1970, 387 [BGH 15.10.1969 - VIII ZR 122/68], beide mit Anmerkungen von Geimer in NJW 1969, 2090 und 1970, 387). - OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 20/02
Verfahrensrecht; internationales Recht
Dieser leitet aus der Möglichkeit, den Streitverkündeten in Deutschland vor Gericht zu zitieren aber keineswegs die Folge ab, die Zulässigkeit der Streitverkündung müsse im Erstverfahren überprüft werden; vielmehr meint er, aus diesem Grund könne fremden Staaten nicht das Recht abgesprochen werden, Garantieurteile zu erlassen (Geimer, a.a.O. mit Bezug auf BGH, NJW 1970, 387 m. Anm. Geimer).
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