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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 132/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,7954
BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 132/75 (https://dejure.org/1976,7954)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1976 - VIII ZR 132/75 (https://dejure.org/1976,7954)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1976 - VIII ZR 132/75 (https://dejure.org/1976,7954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eigenmächtiges Entfernen von Inventar von einem Pachtgrundstück - Ausschluss neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz nach grober Nachlässigkeit - Verzögerung in der Erledigung des Rechtsstreits - Pflicht des Berufungsgerichts zu geeigneten prozessleitenden Anordnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 221
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.1971 - VIII ZR 25/70

    Anforderungen an die zügige Erledigung des Rechtsstreits durch Vorbereitung des …

    Auszug aus BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 132/75
    Es besteht aber keine Verpflichtung des Vorsitzenden des erkennenden Senats des Berufungsgerichts, einer Partei, die ihre gesamte Einlassung aus grober Nachlässigkeit erstmals im Berufungsrechtszug vorbringt, eine umfangreiche Beweisaufnahme in der ersten mündlichen Verhandlung nur zu dem Zweck zu ermöglichen, um sie davor zu bewahren, daß ihr Vorbringen unberücksichtigt bleibt (vgl. das Senatsurteil vom 9. Juni 1971 - VIII ZR 25/70 = NJW 1971, 1564 = LM ZPO § 529 Nr. 9).
  • BGH, 29.05.1979 - VI ZR 137/78

    Schadenersatz für Schäden, die während einer Operation durch Fehler eines …

    Eine Ausnahme gilt zwar dann, wenn das neue Vorbringen eine umfangreiche Beweisaufnahme erfordern würde und es sich nicht um bestimmte, klar hervortretende Streitpunkte handelt, die voraussichtlich in der mündlichen Verhandlung geklärt werden können (…BGH Urt. v. 9. Juni 1971 a.a.O.; Urt. v. 3. November 1976 - VIII ZR 132/75 - MDR 1977, 221 = Nr. 12 zu LM § 272 b ZPO).
  • BGH, 09.12.1976 - VII ZR 57/75
    Der jetzige Fall liegt anders als der im - zur Veröffentlichung bestimmten - Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. November 1976 - VIII ZR 132/75 - behandelte Sachverhalt.
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