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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.1962 - VIII ZR 134/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,813
BGH, 26.09.1962 - VIII ZR 134/61 (https://dejure.org/1962,813)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1962 - VIII ZR 134/61 (https://dejure.org/1962,813)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1962 - VIII ZR 134/61 (https://dejure.org/1962,813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZMR 1963, 8
  • WM 1962, 1223
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Die Zuweisung einer - zu einem günstigen Mietzins anzumietenden - Bundesdarlehenswohnung oder bundeseigenen Mietwohnung erfolgt vielmehr - dem Gebot sparsamer Verwendung von Haushaltsmitteln entsprechend - zur Vermeidung von Trennungsentschädigungen (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1962 - VIII ZR 134/61 - ZMR 1963, 8 ) und (bzw. oder) aus Gründen der dienstrechtlichen Fürsorge.
  • BGH, 10.03.1983 - III ZR 169/81

    Sorgfaltspflichten der Bundesrepublik Deutschland bei Ausübung eines …

    Bei Verletzung ihres Wohnungsbelegungsrechts kann die Beklagte die Darlehensnehmer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen; die Rechtsprechung bejaht derartige Ansprüche in ständiger Praxis (vgl. BGH Urteil vom 26. September 1962 - VIII ZR 134/61 = WM 1962, 1223, 1224 f. und vom 30. Oktober 1967 - VIII ZR 71/65 = WM 1968, 38, 39; weitere Nachweise aus der Rechtsprechung bei Fischer/Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, II. WoBauG § 87 a Anm. 6 S. 21).

    Die Auslegung des Vertrags durch das Berufungsgericht ist im Revisionsrechtszug voll nachprüfbar, da es sich um einen im gesamten Bundesgebiet verbreiteten Formularvertrag handelt (BGH Urteile vom 9. Mai 1979 und vom 26. September 1962 aaO).

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 119.86

    Zustellung eines Leistungsbescheids im Wohnungsfürsorgebereich des Bundes

    Die Zuweisung einer - zu einem günstigen Mietzins anzumietenden - Bundesdarlehenswohnung oder bundeseigenen Mietwohnung erfolgt vielmehr - dem Gebot sparsamer Verwendung von Haushaltsmitteln entsprechend - zur Vermeidung von Trennungsentschädigungen (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1962 - VIII ZR 134/61 - ZMR 1963, 8 ) und (bzw. oder) aus Gründen der dienstrechtlichen Fürsorge.
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 116.86

    Fehlbelegungsabgabe - Ausgleichszahlungen - Fehlsubventionierung im Wohnungswesen …

    Die Zuweisung einer - zu einem günstigen Mietzins anzumietenden -Bundesdarlehenswohnung oder bundeseigenen Mietwohnung erfolgt vielmehr - dem Gebot sparsamer Verwendung von Haushaltsmitteln entsprechend - zur Vermeidung von Trennungsentschädigungen (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1962 - VIII ZR 134/61 -ZMR 1963, 8 ) und (bzw. oder) aus Gründen der dienstrechtlichen Fürsorge.
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 99.85

    Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden - …

    Die Zuweisung einer - zu einem günstigen Mietzins anzumietenden - Bundesdarlehenswohnung oder bundeseigenen Mietwohnung erfolgt vielmehr - dem Gebot sparsamer Verwendung von Haushaltsmitteln entsprechend - zur Vermeidung von Trennungsentschädigungen (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1962 - VIII ZR 134/61 - ZMR 1963, 8 ) und (bzw. oder) aus Gründen der dienstrechtlichen Fürsorge.
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 45.86

    Festsetzung von Ausgleichszahlungen auf Grund des Gesetzes über den Abbau der …

    Die Zuweisung einer - zu einem günstigen Mietzins anzumietenden - Bundesdarlehenswohnung oder bundeseigenen Mietwohnung erfolgt vielmehr - dem Gebot sparsamer Verwendung von Haushaltsmitteln entsprechend - zur Vermeidung von Trennungsentschädigungen (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1962 - VIII ZR 134/61 - ZMR 1963, 8 ) und (bzw. oder) aus Gründen der dienstrechtlichen Fürsorge.
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 19.87

    Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden - …

    Die Zuweisung einer - zu einem günstigen Mietzins anzumietenden - Bundesdarlehenswohnung oder bundeseigenen Mietwohnung erfolgt vielmehr - dem Gebot sparsamer Verwendung von Haushaltsmitteln entsprechend - zur Vermeidung von Trennungsentschädigungen (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1962 - VIII ZR 134/61 - ZMR 1963, 8 ) und (bzw. oder) aus Gründen der dienstrechtlichen Fürsorge.
  • BGH, 20.12.1967 - VIII ZR 143/67
    Wie für Staatsbedienstetendarlehen des Bundes gilt deshalb auch hier, daß das Revisionsgericht die abgeschlossenen Verträge frei würdigen kann (Urteile des erkennenden Senates vom 26. September 1962 - VIII ZR 134/61 = WM 1962, 1223 und vom 15. November 1965 - VIII ZR 136/64 = WM 1966, 163, 164).
  • BGH, 15.11.1965 - VIII ZR 136/64

    Verpflichtung des Vermieters zum Abschluss eines Mietvertrages - Gewährung eines …

    Wie der erkennende Senat entschieden hat (Urt. v. 26. September 1962 - VIII ZR 134/61 - WM 1962, 1223), ist die Auslegung von Verträgen, durch welche aufgrund der Bestimmungen über die Wohnungsfürsorge des Bundes für seine Verwaltungsangehörigen an Bauherren Darlehen vergeben werden, im Revisionsverfahren frei nachprüfbar, weil es sich um im gesamten Bundesgebiet geltende Formularverträge handelt.
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