Rechtsprechung
| BGH, 15.11.1965 - VIII ZR 136/64 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Vermieters zum Abschluss eines Mietvertrages - Gewährung eines Bundesdarlehens zur Errichtung eines Hauses - Verpflichtung zur Vermietung von Wohnungen an von der Bundesrepublik bezeichnete Personen - Benennung eines Wohnungsberechtigten durch die ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.09.1962 - VIII ZR 134/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.11.1965 - VIII ZR 136/64
Wie der erkennende Senat entschieden hat (Urt. v. 26. September 1962 - VIII ZR 134/61 - WM 1962, 1223), ist die Auslegung von Verträgen, durch welche aufgrund der Bestimmungen über die Wohnungsfürsorge des Bundes für seine Verwaltungsangehörigen an Bauherren Darlehen vergeben werden, im Revisionsverfahren frei nachprüfbar, weil es sich um im gesamten Bundesgebiet geltende Formularverträge handelt.
- BGH, 20.12.1967 - VIII ZR 143/67 Wie für Staatsbedienstetendarlehen des Bundes gilt deshalb auch hier, daß das Revisionsgericht die abgeschlossenen Verträge frei würdigen kann (Urteile des erkennenden Senates vom 26. September 1962 - VIII ZR 134/61 = WM 1962, 1223 und vom 15. November 1965 - VIII ZR 136/64 = WM 1966, 163, 164).
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