Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1960 - VIII ZR 144/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,10598
BGH, 03.05.1960 - VIII ZR 144/59 (https://dejure.org/1960,10598)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1960 - VIII ZR 144/59 (https://dejure.org/1960,10598)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1960 - VIII ZR 144/59 (https://dejure.org/1960,10598)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,10598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53

    Entziehung einer Apothekenkonzession

    Auszug aus BGH, 03.05.1960 - VIII ZR 144/59
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts halten auch gegenüber den von der Revision im einzelnen erhobenen Rügen Stand 1. Diese meint unter Bezugnahme auf BGHZ 15, 17, 20 die bloße obrigkeitliche Betriebserlaubnis habe keinen eigenen Vermögenswert und entnimmt der Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Juli 1959 - VIII ZR 187/58 (NJW 1959, 1771 - BGHZ 50, 267), Übertragung und Nutzung einer solchen obrigkeitlichen Genshmigung könne nur in der Form einer Neuerteilung an den Nachfolger vorgenommen werden.

    In BGHZ 15, 17, 20 hat der Bundesgerichtshof sogar ausdrücklich ausgesprochen, die Entziehung der Apotheken-Personalkonzessjon sei ein enteignungsgleicher Eingriff in ein vermögenswertes Recht des damaligen Klägers gewesen, Diese Entscheidung bezieht sich allerdings auf die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, Aber auch für die spätere Zeit stellte eine persönliche Betriebserlaubnis, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 1959 S, 11, 12 ausgeführt hat, noch - mindestens in Verbindung mit den Räumen, für die sie erteilt war, und die hier - nach Ablauf der Pachtzeit - dem Kläger hätt zur Verfügung gestellt werden müssen, - einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Wert dar.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BGH, 03.05.1960 - VIII ZR 144/59
    In Berlin hat man allerdings anders als in Rheinland-Pfalz, einem Lande, in dem, wie der Senat aaO näher dargelegt hat, auch nach dem Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 1956 (BVerwGE 4, 167 = NJW 1957, 356) und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377) zunächst keine Folgerungen auf dem Gebiete des Apothekenwesens aus den genannten Entscheidungen gezogen worden sind, schon bald neue "vorläufige Richtlinien über die Erteilung von Apothekenbetriebsrechten" unter dem 1. April 1957 (ABI 416) erlassen.
  • BGH, 13.10.1959 - VIII ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1960 - VIII ZR 144/59
    Der Senat hat zwar in seinem in der Revisionsbegründung angeführten Urteil vom 15. Oktober 1959 (VIII ZR 120/58 - MDR I960, 44 - NJW I960, 91 nur Leitsatz) ausgesprochen, beim Kauf einer Realkonzession unter der Herrschaft des Apothekenkonzessionierungssystems könne nach Einführung der unbeschränkten Niederlassungsfreiheit die Geschäftsgrundlöge des Vertrages weggefallen sein.
  • BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1960 - VIII ZR 144/59
    In Berlin hat man allerdings anders als in Rheinland-Pfalz, einem Lande, in dem, wie der Senat aaO näher dargelegt hat, auch nach dem Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 1956 (BVerwGE 4, 167 = NJW 1957, 356) und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377) zunächst keine Folgerungen auf dem Gebiete des Apothekenwesens aus den genannten Entscheidungen gezogen worden sind, schon bald neue "vorläufige Richtlinien über die Erteilung von Apothekenbetriebsrechten" unter dem 1. April 1957 (ABI 416) erlassen.
  • BGH, 14.07.1959 - VIII ZR 187/58

    "Übertragung" von Güterverkehrsgenehmigungen

    Auszug aus BGH, 03.05.1960 - VIII ZR 144/59
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts halten auch gegenüber den von der Revision im einzelnen erhobenen Rügen Stand 1. Diese meint unter Bezugnahme auf BGHZ 15, 17, 20 die bloße obrigkeitliche Betriebserlaubnis habe keinen eigenen Vermögenswert und entnimmt der Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Juli 1959 - VIII ZR 187/58 (NJW 1959, 1771 - BGHZ 50, 267), Übertragung und Nutzung einer solchen obrigkeitlichen Genshmigung könne nur in der Form einer Neuerteilung an den Nachfolger vorgenommen werden.
  • BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 147/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1960 - VIII ZR 144/59
    II. Entgegen der Auffassung der Revision enthalten diese Ausführungen keinen Rechtsirrtum zum Nachteil des Beklagten, Daß das Iteichsgesetz über die Verpachtung und Verwaltung öffentlicher Apotheken vom 18. Dezember 1935 (RGBl I 1445) der Verpachtung von reinen Betriebsberechtigungen "(sog. Personalkonzessionen) ohne weitere Betriebsbestandteile nicht, wie die Revision meint, entgegensteht, daß die Möglichkeit ihrer Verpachtung seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vielmehr sogar für Länder zu bejahen ist, in denen früher die Verpachtung von Apotheken, die auf Grund einer Personalkonzession betrieben wurden, als schlechthin unzulässig galt, hat der Senat bejreits in seinem Urteil vom 29 Oktober 1959 - VIII ZR 147/58 - NJW 1960, 332 mit eingehender Begründung ausgesprochen.
  • BGH, 12.04.1960 - VIII ZR 160/59
    Auszug aus BGH, 03.05.1960 - VIII ZR 144/59
    Dazu hätte es mindestens näherer Darlegungen in den Tatsacheninstanzen zum Portfall der Geschäftsgrundlage bedurft (zu vgl. das bereits erwähnte Urteil vom 29- Oktober 1959 S. 18 und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 12. April I960 - VIII ZR 160/59 Dabei mag auch darauf verwiesen werden, daß der Beklagte es unterlassen hat, nähere Zahlöngngaben über seine Umsätze oder seinen Gewinn zu machen, aus denen ein Anhalt für die Unzumutbarkeit gewonnen werden könnte.
  • BGH, 21.06.1961 - VIII ZR 125/60

    Rechtsmittel

    1960, 554; 3. Mai 1960 - VIII ZR 144/59 - Pharm.

    Soweit das Kammergericht in diesem Zusammenhang ergänzend auf seine Entscheidung vom 15. Juni 1959 - 8 U 443/59 - verweist, ist zu bemerken, daß dieses Urteil inzwischen durch das oben angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 3. Mai 1960 - VIII ZR 144/59 - bestätigt worden ist.

    Für diese Zeit kommt es nicht darauf an, wie die Rechtslage sich später gestaltet und ob der Beklagte, wenn der Pachtvertrag endet und er dann die Apotheke nicht herausgibt, in unmittelbarer Anwendung von §§ 557, 597 BGB den Pachtzins weiter zu zahlen verpflichtet ist (vgl. zu dieser Frage Urt. des erkennenden Senats vom 3. Mai 1960 - VIII ZR 144/59 -).

  • BGH, 22.12.1960 - II ZR 16/59

    Der Begriff der unmöglichen Leistung - Behandlung der anfänglichen Unmöglichkeit …

    Ob dies bei nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes abgeschlossenen Verträgen über den Erwerb einer Apothekenberechtigung in aller Regel so ist, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. im übrigen die Entscheidungen des VIII. Zivilsenats vom 13. Oktober 1959 - VIII ZR 120/58 = MDR 1960, 44, vom 29. Oktober 1959 - VIII ZR 147/58 = NJW 1960, 332, vom 12. April 1960 - VIII ZR 160/59 = MDR 1960, 667 und vom 3. Mai 1960 - VIII ZR 144/59).
  • BGH, 14.06.1960 - VIII ZR 159/59

    Rechtsmittel

    Daß die Verpachtung von reinen Betriebsberechtigungen (sog. Personalkonzessionen) ohne weitere Betriebsbestandteile nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Verpachtung und Verwaltung Öffentlicher Apotheken vom 18. Dezember 1935 (RGBl I 1445) zulässig gewesen ist und daß sich daran nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 nichts geändert hat, ist vom erkennenden Senat bereits mehrfach ausgesprochen (Urteile vom 29. Oktober 1959 - VIII ZR 147/58 - NJW 1960, 332 sowie vom 12. April 1960 - VIII ZR 160/59 - und vom 3. Mai 1960 - VIII ZR 144/59 -, beide ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 24.01.1962 - VIII ZR 178/61

    Rechtsmittel

    Zeitung 1960, 554; vom 3. Mai 1960 - VIII ZR 144/59 - Pharm.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht