Rechtsprechung
| BGH, 15.11.1972 - VIII ZR 156/70 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,7926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Erteilung einer Vollmacht - Anforderungen an die Geschäftsfähigkeit - Bestimmung der Wirksamkeit eines Mietvertrages - Verdeckung eines Rechtsgeschäfts durch ein Scheingeschäft
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 54/58
Rückforderung eines Baukostenzuschusses
Auszug aus BGH, 15.11.1972 - VIII ZR 156/70
Für eine Anwendung der Grundsätze der Entscheidung BGHZ 29, 289 ist im Rahmen des § 30 Abs. 3 1. BMG also kein Raum. - BGH, 23.06.1971 - VIII ZR 166/70
Rückzahlung eines Mieterdarlehens bei Vertragsende
Auszug aus BGH, 15.11.1972 - VIII ZR 156/70
Vielmehr gilt dasselbe, was der erkennende Senat schon zu der ebenfalls im Gesetz vom 21. Juli 1961 geregelten Rückerstattung verlorener Baukostenzuschüsse ausgeführt hat: BGHZ 56, 285, 288 [BGH 23.06.1971 - VIII ZR 166/70].
- BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83
Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei …
Unerheblich ist, in welchem rechtlichen Gewande die Mietstreitigkeit erscheint, so daß dahingestellt bleiben kann, ob es hier wirklich "nur" um einen Bereicherungsanspruch geht, oder ob für die geltend gemachte Anspruchsgrundlage des § 30 Abs. 11. BMG dasselbe gilt, was der erkennende Senat zu § 30 Abs. 31. BMG ausgeführt hat, daß es sich nämlich um eine Rechtsfolgenverweisung nicht aber um eine Rechtsgrundverweisung handelt (vgl. BGHZ 56, 285, 288? Urteil vom 15. November 1972 - VIII ZR 156/70 = BGH Warn 1972, 700, 703).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.