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| BGH, 16.01.1963 - VIII ZR 158/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1963, 404
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60
Umfang der Rechtskraft
Auszug aus BGH, 16.01.1963 - VIII ZR 158/61
Grundsätzlich braucht nämlich der Kläger, der einen bezifferten Anspruch erhebt, nicht zu erklären, daß er sich die darüber hinausgehenden Ansprüche vorbehalte, weil sich das schon aus dem Grundsatz ergibt, daß die Rechtskraft nur den im Prozeß geltend gemachten Anspruch, also nur bis zu der eingeklagten Höhe, ergreift (BGHZ 34, 337, 340). - BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61
Zulässigkeit eines Grundurteils bei Aufrechnung mit Gegenforderung
Auszug aus BGH, 16.01.1963 - VIII ZR 158/61
Die Zivilprozeßordnung läßt eine Vorabentscheidung über den Grund des geltend gemachten Anspruchs nach Sinn und Zweck des § 304 Abs. 1 ZPO nämlich schon dann zu, wenn festgestellt wird, daß der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit wenigstens in irgendeiner Höhe bestehen muß (RG WarnRspr 1932 Nr. 197; BGH Urt. vom 14. Juni 1962 - II ZR 117/61 - S. 5; WM 1962, 842 = NJW 1962, 1618).
- BGH, 28.01.1965 - III ZR 38/64
Zinsanspruch bei sog. Herabzonungsschaden
Im allgemeinen braucht, wie auch das vom Berufungsgericht herangezogene Urteil des jetzt erkennenden Senats vom 27. Februar 1961 III ZR 16/60 = BGHZ 34, 337 - übereinstimmend hiermit Urteil vom 16. Januar 1963 VIII ZR 158/61 - ausführt, eine Klagepartei, die einen bezifferten Anspruch erhebt, nicht zu erklären, daß sie sich weitere Ansprüche vorbehalte, weil sich das schon aus dem Grundsatz ergibt, daß die Rechtskraft nur den im Verfahren geltend gemachten Anspruch bis zu seiner eingeklagten Höhe ergreift.
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