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| BGH, 22.12.1959 - VIII ZR 161/58 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.01.1957 - VIII ZR 204/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VIII ZR 161/58
Hinzu kommt, daß die Beklagten es an jeder Darlegung haben fehlen lassen, die Erfüllung des Mietvertrages könne ihnen nicht zugemutet werden (Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1957 - VIII ZR 204/56 = LM ZPO § 92 Nr. 4).
- BGH, 15.11.1961 - VIII ZR 114/61
Beginn der Berufungsfrist für ein zuerst ergangenes Urteil bei Ergänzung des …
Wegen des bisherigen Streitstandes wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1959 - VIII ZR 161/58 - Bezug genommen. - BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 21/60
Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages einer Kommune mit Omnibusunternehmern …
Auf diesen Gesichtspunkt kommt es schon deshalb nicht an, weil der Beklagte nichts dafür vorgetragen hat, daß ihm die Erfüllung des Vertrages wirtschaftlich nicht zugemutet werden könne (Urteile des erkennenden Senats vom 29. Januar 1957 - VIII ZR 204/56 - LM ZPO § 92 Nr. 4 - ferner vom 26. November 1957 - VIII ZR 289/56 - und vom 22. Dezember 1959 - VIII ZR 161/58). - BGH, 15.11.1961 - VIII ZR 115/61 Wegen des bisherigen Streitstandes wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1959 - VIII ZR 161/58 - Bezug genommen.
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