Rechtsprechung
| BGH, 14.12.1960 - VIII ZR 17/60 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,1308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Rechtmäßigkeit der gewerblichen Nutzung einer Wohnung - Bewertung der Umstellung des Betriebes von Maßarbeit auf Konfektion als im Rahmen des Zumutbaren liegend
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 307 (Ls.)
- MDR 1961, 225
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.01.1954 - VI ZR 50/53
Auszug aus BGH, 14.12.1960 - VIII ZR 17/60
Für letztere hat der Bundesgerichtshof zwar entschieden, ein Gastwirt sei nicht ohne weiteres berechtigt, den Verwendungszweck der vor ihm gemieteten oder gepachteten Gastwirtschaft ganz oder wesentlich zu verändern, gleichzeitig aber ausgesprochen, inwieweit mangels besonderer vertraglicher Abrede eine Änderung des Gesamtcharakters der Gastwirtschaft von dem Wirt vorgenommen werden könne, sei nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Belange beider Teile zu entscheiden (BGH Urt. v. 9. Januar 1954 - VI ZR 50/53 - LM BGB § 550 Nr. 1). - BGH, 17.09.1957 - VIII ZR 320/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.12.1960 - VIII ZR 17/60
Dem hat sich der erkennende Senat schon in seiner nicht veröffentlichten Entscheidung vom 17. September 1957 - VIII ZR 320/56 - angeschlossen und in Ergänzung dieser Rechtsprechung die Auffassung vertreten (…Urt. v. 8. Oktober 1957 - VIII ZR 47/57 - LM BGB § 550 Nr. 2), ob eine von den Mieter von Geschäftsräumen beabsichtigte Geschäftserweiterung dem Zweck des Mietvertrages widerspreche und daher vertragswidrig sei, müsse unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nach den Grundsätzen von Treu, und Glauben entschieden werden.
- BGH, 24.02.1984 - V ZR 187/82
Erlaß eines Grundurteils über den erbbaurechtlichen Heimfallanspruch; …
Maßgebend muß dann sein, ob die Betriebsumstellung dem Grundstückseigentümer zumutbar ist (vgl. für den ähnlichen Fall der Gebrauchsänderung bei langfristigen Miet- oder Pachtverträgen: BGH Urteile vom 9. Januar 1954, VI ZR 50/53, LM BGB § 550 Nr. 1; vom 8. Oktober 1957, VIII ZR 47/56, LM BGB § 550 Nr. 2 und vom 14. Dezember 1960, VIII ZR 17/60, LM BGB § 550 Nr. 3). - OLG Naumburg, 17.05.2011 - 9 U 192/10
Aufgrund einer den Mietzweck vereinbarenden Konkurrenzschutzklausel kann die …
Hiervon ausgehend ist eine Abänderung/Erweiterung des vereinbarten Mietgebrauches dann hinzunehmen, wenn einerseits der Mieter an ihr ein berechtigtes Interesse hat und andererseits legitime Interessen des Vermieters dadurch nicht beeinträchtigt werden (BGH Entscheidung vom 08. Oktober 1957, Az.: VIII ZR 47/56; BGH Entscheidung vom 14. Dezember 1960, VIII ZR 17/60).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.