Rechtsprechung
| BGH, 14.04.1969 - VIII ZR 173/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Bestehen eines Eigentumsvorbehalts - Anforderungen an die Auslegung des Parteiwillens - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 183
Einschränkung der Widerruflichkeit einer Vollmacht
Papierfundstellen
- NJW 1969, 1171
- MDR 1969, 656
- DB 1969, 1242
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.06.1954 - IV ZR 40/54
Lohnmälzung - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB …
Auszug aus BGH, 14.04.1969 - VIII ZR 173/67
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Vorbehaltsverkäufer, der einem Käufer Rohstoffe zur Weiterverarbeitung geliefert hat, die Einwilligung zur Weiterveräußerung widerrufen kann (Ergänzung zu BGHZ 14, 114).Aus der Entscheidung BGHZ 14, 114 ff ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen, wenn auch der Bundesgerichtshof dort die Grenzen für den Widerruf der Einwilligung nicht selbst bestimmt, sondern sich für die Zulässigkeit des Widerrufs auf die Begründung des Berufungsurteils bezogen hat.
- BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56
Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme
Auszug aus BGH, 14.04.1969 - VIII ZR 173/67
Entgegen der Ansicht der Revision waren hier die Voraussetzungen eines Besitzerwerbs nach § 854 Abs. 2 BGB nicht gegebene Denn die Firma T. gab "die Gewalt über die Sachen", die auf ihrem und von ihr bewachten Betriebsgelände lagerten, nicht auf (BGHZ 27, 360).
- BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 302/77
geschenkte Bilder - § 929 BGB, Aufgabe des Besitzes, einseitige Besitzergreifung
Dabei genügt nicht die bloße Erklärung, man räume einem anderen den Besitz ein; auch reichen irgendwelche symbolischen Übertragungshandlungen nicht aus (…BGH Urteil vom 30. Mai 1958 aaO; vgl. dazu auch Senatsurteil vom 14. April 1969 - VIII ZR 173/67 = WM 1969, 657, 659; OLG Hamburg Betrieb 1955, 894). - BGH, 15.01.2026 - IX ZR 153/24
Wem "gehört" der Mandant?
Der Widerruf kann auch konkludent ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1969 - VIII ZR 173/67, NJW 1969, 1171; vom 30. Juni 1980 - II ZR 219/79, BGHZ 77, 392, 396 f;… MünchKomm-BGB/Bayreuther, 10. Aufl., § 183 Rn. 16;… Staudinger/Klumpp, BGB, 2024, § 183 Rn. 71). - BGH, 12.12.2019 - IX ZR 27/19
Nachträglich erteilte Genehmigung eines unberechtigten Forderungseinzugs im …
Der Vorbehaltskäufer muss sich vielmehr bei seinen Dispositionen darauf verlassen können, dass die Einwilligung des Verkäufers zu einer Weiterveräußerung der Ware Bestand hat, solange er (Vorbehaltskäufer) selbst sich vertragsgemäß verhält (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1969 - VIII ZR 173/67, NJW 1969, 1171). - BGH, 12.12.2019 - IX ZR 26/19
Ersatzabsonderungsrecht im Insolvenzverfahren: Abtretung eines Rechts auf …
Der Vorbehaltskäufer muss sich vielmehr bei seinen Dispositionen darauf verlassen können, dass die Einwilligung des Verkäufers zu einer Weiterveräußerung der Ware Bestand hat, solange er (Vorbehaltskäufer) selbst sich vertragsgemäß verhält (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1969 - VIII ZR 173/67, NJW 1969, 1171). - BGH, 18.04.1980 - V ZR 16/79
Anforderungen an Herausgabeverlangen aus Pachtvertrag als unzulässige …
Das hat die Rechtsprechung bisher vorwiegend für solche Fälle entschieden, in denen es um den Vertrauensschutz des Besitzers im Hinblick auf ein vermeintlich erlangtes oder ihm in Aussicht gestelltes Eigentum ging (vgl. etwa BGHZ 10, 69, 75; 47, 184; Senatsurteil vom 1. Juli 1966, V ZR 167/65, WM 1966, 1086; RGZ 133, 293, 296) oder in denen dem dinglichen Herausgabeanspruch eine schuldrechtliche Verpflichtung des Eigentümers zur baldigen Rückübertragung der Sache entgegenstand (vgl. BGH Urteil vom 14. April 1969, VIII ZR 173/67, WM 1969, 657, 659; BGHZ 47, 266, 269).
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