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| BGH, 14.01.1958 - VIII ZR 178/57 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 384 (Ls.)
- MDR 1958, 237
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.07.1952 - IV ZB 48/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.01.1958 - VIII ZR 178/57
Letzteres würde sie dann entlasten können, wenn dieser Anwalt auch Verkehrsanwalt gewesen wäre (vgl. Beschluß des BGH vom 2. Juli 1952 - IV ZB 48/52 - LM ZPO § 233 Nr. 20, dessen Voraussetzung hier gerade nicht vorliegen).
- BGH, 06.03.1958 - II ZR 38/58
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Er hatte deshalb dem Kläger vom Zeitpunkt der Zustellung des Urteils und dem damit beginnenden Lauf der Revisionsfrist Kenntnis zu geben und ihm das vollständige Urteil zu übermitteln (vgl. Beschlüsse des BGH vom 6. Dezember 1950 - IV ZB 106/50 - LM ZPO § 233 Nr. 1 , vom 31. Oktober 1957 - VII ZB 16/57 - VersR 1957, 810 - und vom 14. Januar 1958 - VIII ZR 178/57 - VersR 1958, 110).
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