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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1978 - VIII ZR 185/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,4880
BGH, 25.10.1978 - VIII ZR 185/77 (https://dejure.org/1978,4880)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1978 - VIII ZR 185/77 (https://dejure.org/1978,4880)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1978 - VIII ZR 185/77 (https://dejure.org/1978,4880)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachzahlung bezogener Stromlieferungen von einem kommunalen Versorgungsunternehmen - Anwendung der "Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Arbeit aus dem Niederspannungsnetz" (AVB) - Zeitliche Begrenzung der Nachzahlungspflicht bei Messfehlern und ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 490
  • DB 1979, 350
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.1959 - VIII ZR 85/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1978 - VIII ZR 185/77
    Wird der vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen einem Abnehmer gelieferte Strom von der Meßeinrichtung (Zähler) in der Weise gemessen, daß die Meßzahl des Zählers nur einen Bruchteil des gelieferten Stroms wiedergibt und diese zur Ermittlung des tatsächlichen Stromverbrauchs mit einem Multiplikator (Zählerkonstanten) vervielfacht werden muß, so ist die Nichtanwendung der Zählerkonstanten als Fehler in der Berechnung bei Messung der elektrischen Arbeit im Sinne des Abschnitts VI Nr. 4 AVB auch dann zu beurteilen, wenn diese Multiplikation durch eine EDV-Anlage vorzunehmen und diese falsch programmiert worden ist (Ergänzung zum Senatsurteil vom 2. Juli 1959 - VIII ZR 85/58 = Allg. Beding. d. Elektr.-Versorg.-Unternehmen Nr. 6).

    Der Senat hatte in seinem Urteil vom 12. Juli 1959 - VIII ZR 85/58 (LM Allgemeine Bedingungen der elektrischen Versorgungsunternehmen Nr. 6) über einen dem vorliegenden Fall im wesentlichen gleichgelagerten Sachverhalt zu befinden.

  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 222/80

    Verjährung von Ansprüchen bei Fälligkeit mit Rechnungserteilung

    Aus den Senatsurteilen vom 25. Oktober 1978 - VIII ZR 185/77 (…LM aaO Nr. 20 = WM 1978, 1416) und vom 25. Februar 1981 = WM 1981, 529) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2003 - 4 U 686/02

    Energielieferungsvertrag: Schätzung des Stromverbrauchs bei einer wegen eines …

    Dies ist der Fall bei der Fehlablesung, der fehlerhaften Berechnung des Grundpreises, einer Überrundung oder Verwechslung des Zählers, der Nichtanwendung einer Zählerkonstante, der Fehlschaltung mit der Anzeige lediglich eines festen Bruchteils des verbrauchten Stroms, der Verwechslung von Bezugs- und Einspeisezähler sowie bei der fehlerhaften Zuordnung der Messgeräte (vgl. BGH, DB 1959, 1001; MDR 1979, 490; MDR 1981, 1011;… Ludwig/Odenthal/Hempel/Franke-Hempel, aaO., § 21 AVBEltV, Rdnr. 53 m. w. N. und unter Hinweis auf: OLG Frankfurt a. M., R+ S 1987, 3; LG Hannover, RdE 1972, 14; LG Passau, R + S 1984, 35).
  • BGH, 25.02.1981 - VIII ZR 64/80

    Bestimmung des Zeitraumes für die Richtigstellung von Fehlern bei der Berechnung …

    Das hat der Senat für die vergleichbaren Regelungen in den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Arbeit aus dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätsversorgungsunternehmens schon wiederholt entschieden (Urteile vom 2. Juli 1959 - VIII ZR 85/58 und vom 25. Oktober 1978 - VIII ZR 185/77 = LM Allgem. Bed. d. Elektr.-Versorg.-Unternehmen Nr. 6 und Nr. 20).

    Das Berufungsgericht hat im materiell-rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend weiter geprüft, ob die Beklagte die Zweijahresfrist treuwidrig geltend macht (vgl. Senatsurteile vom 2. Juli 1959 und 25. Oktober 1978 aaO).

  • OLG Hamm, 15.06.2023 - 2 U 179/21
    Von einer den Grundsätzen von Treu und Glauben widersprechenden Ausnutzung des beim anderen Vertragsteil bestehenden Irrtums über den Umfang des Strombezugs und über die Höhe des dafür geschuldeten Arbeitspreises kann indes bei Abrechnungsvorgängen der hier in Rede stehenden Art allenfalls dann gesprochen werden, wenn der durch die Falschmessung oder Falschberechnung Begünstigte - die Beklagte - die ihm erteilten Rechnungen als sachlich falsch tatsächlich erkennt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1978 - VIII ZR 185/77, WM 1978, 1416, 1417; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 19. März 1993 - 12 U 224/91, juris Rn. 25).
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