Rechtsprechung
| BGH, 07.05.1975 - VIII ZR 187/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei voller Kenntnis und Möglichkeit der Einhaltung des Fristablaufs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 1362
- VersR 1975, 904
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 22.03.1983 - VI ZB 1/83
Anforderungen an die Pflicht eines Rechtsanwalts zur Organisation seines Büros - …
Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte zur Begründung seiner sofortigen Beschwerde auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 7. Mai 1975 - VIII ZR 187/74 - NJW 1975, 1362 - und vom 18. Dezember 1975 - VII ZR 123/75 - NJW 1976, 966. - OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 1 Ws 99/93
Haftung des Privatklägers für von seinem Anwalt verschuldete Säumnis
Zwar mag er grundsätzlich nach Erteilung entsprechender Anweisungen und bei Vornahme einer regelmäßigen Ausführungskontrolle einer seit 36 Jahren in seinem Büro tätigen, bewährten Kanzleivorsteherin die bürointerne Kontrolle von Fristsachen überlassen dürfen (vgl. BGH, in NJW 1965, 1021; in NJW 1975, 1362; in VersR 1978, 255; OLG Zweibrücken, in VRS 53, 120;… Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., § 44 Rdn. 20;… KK-Maul, StPO, 2. Aufl., § 44 Rdn. 35;… KMR-Paulus, StPO, 7. Aufl., § 44 Rdn. 44). - LAG Hessen, 18.03.1988 - 13 Sa 927/87
Organisationspflicht des Rechtsanwalts um Fristen zu wahren; Wiedereinsetzung in …
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- BGH, 23.02.1983 - VIII ZB 2/83
Verfahren - Wiedereinsetzung - Subjektive Voraussetzung - Berufung - Antrag auf …
An dem Büroversehen, aufgrund dessen der Verlängerungsantrag nicht noch am 15. Oktober 1982 beim Berufungsgericht abgeliefert wurde, trifft ihn kein Verschulden (s. für einen vergleichbaren Fall Senatsbeschluß vom 7. Mai 1975 - VIII ZR 187/74 = NJW 1975, 1362). - BGH, 25.01.1982 - VIII ZB 69/81
Sorgfaltspflicht - Fristsachen - Rechtsanwalt - Rechtzeitger Ausgang
Sie kann etwa darin bestehen, daß die zuverlässige Hilfskraft auf die Frist hingewiesen wird und entsprechend einer allgemeinen Anweisung die Berufungsbegründung in einen besonders gekennzeichneten Umschlag zu stecken und diesen einem der Sozien des Anwaltsbüros oder dem Bürovorsteher zum Einwurf in den Nachtbriefkasten des Berufungsgerichts zu übergeben hat (vgl. den Fall, der dem in NJW 1975, 1362 veröffentlichten Senatsurteil vom 7. Mai 1975 - VIII ZR 187/74 zugrundelag). - BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 750/80
Wiedereinsetzung in den vorheringen Stand - Versäumung der …
Auf diese Weise sorgte sie zusätzlich für eine persönliche Überwachung der von ihr getroffenen Anordnung, ohne daß hierfür nach den Umständen des Einzelfalls eine besondere Sorgfaltspflicht bestanden hätte (BGH Beschluß vom 19. Dezember 1975 III ZB 5/75 = LM § 233 (Fc) ZPO Nr. 39; Beschluß vom 7. Mai 1975 VIII ZR 18/74 = NJW 1975, 1362/1363). - BGH, 05.04.1979 - IX ZB 532/76
Rechtsmittel
Der Prozeßbevollmächtigte durfte sich nur bei einer zuverlässigen Büroangestellten (vgl. BGH NJW 1975, 1362) darauf verlassen, daß erteilte Anweisungen befolgt werden würden. - OLG Köln, 12.06.2008 - 5 W 13/08 Kann der gerügte Umstand ein auch nur subjektives Misstrauen der Partei an der Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen, ist die Ablehnung begründet (vgl. BGH NJW 1975, 1362).
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