Rechtsprechung
| BGH, 28.02.1973 - VIII ZR 192/71 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,3472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anfechtung eines Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung bei fehlender Frage nach früheren Unfallschäden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.03.1967 - VIII ZR 288/64
Offenbarungspflicht des Verkäufers eines gebrauchten Kraftfahrzeugs hinsichtlich …
Auszug aus BGH, 28.02.1973 - VIII ZR 192/71
Ein dem Senatsurteil vom 20. März 1967 - VIII ZR 288/64 = LM BGB § 123 Nr. 35 - vergleichbarer Sachverhalt liegt bei der Fallgestaltung, die das Berufungsgericht auf Grund der prozeßrechtlichen Lage ohne Rechtsfehler zugrunde gelegt hat, nicht vor.
- BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 224/78
Formularmäßige Haftungsfreizeichnung bei Verkauf eines Gebrauchtwagens durch …
Unfallschäden, die dem Verkäufer bekannt sind oder mit deren Möglichkeit er rechnet, muß er in jedem Fall offenbaren; die Entscheidung darüber, ob es sich um einen noch hinzunehmenden Bagatellschaden handelt, steht allein dem Käufer zu (vgl. Senatsurteilevom 16. März 1977 - VIII ZR 283/75 = WM 1977, 584 = NJW 1977, 1055 [BGH 16.03.1977 - VIII ZR 283/75] undvom 29. Juni 1977 - VIII ZR 43/76 = WM 1977, 1048 = NJW 1977, 1914; vgl. allerdings auch Senatsurteilevom 21. Oktober 1964 - VIII ZR 151/63 = NJW 1965, 35 = LM BGB § 463 Nr. 11 sowievom 28. Februar 1973 - VIII ZR 192/71 = WM 1973, 490).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.