Rechtsprechung
| BGH, 19.12.1973 - VIII ZR 197/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Angaben über die Höhe einer Bürgschaftsschuld - Rechtsfolgen einer Ausfallbürgschaft - Rechtsfolgen der Ersteigerung eines Hausgrundstücks wegen unrichtiger Angaben - Anforderungen an die Berechnung der Höhe einer ...
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.07.2003 - XII ZR 100/00
Anforderungen an ein Geständnis im Sinne des § 288 ZPO
Gegenstand eines Geständnisses können darüber hinaus aber auch juristisch eingekleidete Tatsachen sein; hierzu ist auch der Vortrag zu rechnen, wer Vertragspartei geworden sei (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1993 - VIII ZR 197/72 - NJW-RR 1994, 1405; dieser Entscheidung ist zu entnehmen, daß auch der Vortrag, ein Kaufvertrag sei "mit Herrn H selbst" - und nicht mit der Handelsagentur, für die er tätig war - zustande gekommen, geständnisfähig ist).
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