Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1957 - VIII ZR 207/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,9780
BGH, 30.04.1957 - VIII ZR 207/56 (https://dejure.org/1957,9780)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1957 - VIII ZR 207/56 (https://dejure.org/1957,9780)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1957 - VIII ZR 207/56 (https://dejure.org/1957,9780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,9780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1957, 479
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.1953 - GSZ 5/53

    Umstellung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 30.04.1957 - VIII ZR 207/56
    Im vorliegenden Rechtsstreit begründet die Klägerin den Anspruch auf Zahlung von weiteren 9 302, 85 DM damit, daß die im Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 16. November 1953 (BGHZ 11, 156 = NJW 1954, 345) niedergelegte Auffassung, der Anspruch auf angemessene Entschädigung nach § 26 Abs. 3 RLG stehe dem bürgerlichrechtlichen Schadensersatzanspruch in den wesentlichen Zügen gleich und sei deshalb einer Umstellung im Verhältnis 10 : 1 nicht zugänglich, auch für den Anspruch nach § 11 EMV gelte.

    Dieses Schweigen ist indessen im Hinblick auf die Nachforderung prozessual um so weniger von Belang, als die Klägerin im Vorprozeß jedenfalls zu erkennen gegeben hat, daß sie sich nur einer Entscheidung füge, in der der Bundesgerichtshof zur Frage der Umstellung der BarentSchädigung eine für sie ungünstige Ansicht vertreten hätte, und daß sie meine, gegen diese Ansicht nicht mit Erfolg angehen zu können (…vgl Stein- Jonas-Schönke, ZPO, 18. Aufl, § 322 Anm V 2 d und Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 7. Aufl, §. 150 I 3 a, letzter Absatz, S 720, sowie ferner RGZ 123, 44 fflj)" Unerheblich ist deshalb auch, daß die Klägerin alle Tat- Sachen, aus denen sie jetzt eine höhere als die im Vorprozeß von ihr beanspruchte (und ihr auch zugesprochene) Barentschädigung herleiten zu können meint, bereits im Vorprozeß vorgetragen hatte und daß der von ihr jetzt zur Stützung ihres neuen Antrags angeführte Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen bereits längere Zeit vor Erhebung der Klage im Vorprozeß nicht nur ergangen, sondern auch in gängigen Fachzeitschriften (außer NJW 1954, 345 u.a. MDR 1954, 226, BB 1954, 110 und Betrieb 1954, 128) veröffentlicht war.

  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 126/50

    Vermietung von Baugeräten. Umstellung

    Auszug aus BGH, 30.04.1957 - VIII ZR 207/56
    1) Diese von der Revision bekämpfte Auffassung des Berufungsgericl ts trifft zu- Die Klägerin hat in Vorprozeß dem Sinne nach zu dem Anspruch aus § 11 EMV ausgeführt, die dem Verkehrswert der Lokomotive von 10 336, 50 HM entsprechende BarentSchädigung sei nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23 > Mai 1951 - II ZR 126/50 (BGHZ 2, 192, 197 f = NJW 1951, 604) im Verhältnis 10 t 1 auf 1 033, 65 DM umgestellt (" abgewertet ,)" Diese Rechtsansicht hat auch das Landgericht im Urteil vom 3- August 1954 vertreten, und dazu unter Bezugnahme auf BGHZ 2, 192 ausgeführt, der Anspruch auf die BarentSchädigung sei seinem Wesen nach kein Schadensersatzanspruch und insbesondere nicht dazu bestimmt, dem Vermieter die Beschaffung eines Ersatzgerätes zu er möglichen; der Vermieter werde nämlich auf die BarentSchädigung gerade dann verwiesen, wenn dem Mieter die Wiederherstellung des früheren Zustandes wirtschaftlich nicht zumutbar sei; der Anspruch auf BarentSchädigung sei daher eine Geldsummenforderung und im Verhältnis von 10 1 auf Deutsche Mark umgestellt« - Das Landgericht hat die Beklagte ferner aus § 12 EMV und §§ 276, 278 BGB für schadensersatzpflichtig erachtet, dazu ausgeführt, die so begründete Forderung der Klägerin belaufe sich mindestens auf 1 033, 65 DM, und offengelassen, ob der Klägerin unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes darüber hinaus noch etwas zustehe,.
  • RG, 14.12.1928 - VII 261/28

    1. Geht der Enteignete, der in einem Vorprozeß die Enteignungsentschädigung …

    Auszug aus BGH, 30.04.1957 - VIII ZR 207/56
    Dieses Schweigen ist indessen im Hinblick auf die Nachforderung prozessual um so weniger von Belang, als die Klägerin im Vorprozeß jedenfalls zu erkennen gegeben hat, daß sie sich nur einer Entscheidung füge, in der der Bundesgerichtshof zur Frage der Umstellung der BarentSchädigung eine für sie ungünstige Ansicht vertreten hätte, und daß sie meine, gegen diese Ansicht nicht mit Erfolg angehen zu können (vgl Stein- Jonas-Schönke, ZPO, 18. Aufl, § 322 Anm V 2 d und Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 7. Aufl, §. 150 I 3 a, letzter Absatz, S 720, sowie ferner RGZ 123, 44 fflj)" Unerheblich ist deshalb auch, daß die Klägerin alle Tat- Sachen, aus denen sie jetzt eine höhere als die im Vorprozeß von ihr beanspruchte (und ihr auch zugesprochene) Barentschädigung herleiten zu können meint, bereits im Vorprozeß vorgetragen hatte und daß der von ihr jetzt zur Stützung ihres neuen Antrags angeführte Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen bereits längere Zeit vor Erhebung der Klage im Vorprozeß nicht nur ergangen, sondern auch in gängigen Fachzeitschriften (außer NJW 1954, 345 u.a. MDR 1954, 226, BB 1954, 110 und Betrieb 1954, 128) veröffentlicht war.
  • BGH, 14.01.1958 - I ZR 171/56

    Rechtsmittel

    Der VIII. Zivilsenat hat in der Entscheidung vom 30. April 1957 (VIII ZR 207/56) ausdrücklich unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGHZ 2, 176 (= LM UmstG § 16 Nr. 6) eine entsprechende Anwendung der umstellungsrechtlichen Grundsätze abgelehnt, die der Große Senat für Zivilsachen in der Entscheidung BGHZ 11, 156 zur Entschädigung für Schäden aus der Inanspruchnahme nach dem Reichsleistungsgesetz und allgemein für Enteignungen und enteignungsgleiche Eingriffe ausgesprochen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht