Rechtsprechung
| BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 208/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der revisionsrechtlichen Nachprüfung bei fehlender tatbestandlichen Darstellung und fehlender Wiedergabe der Berufungsanträge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 540
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 262/02
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils
Auszug aus BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 208/03
Von der Aufhebung und Zurückverweisung kann ausnahmsweise nur dann abgesehen werden, wenn sich die notwendigen tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung hinreichend deutlich aus den Urteilsgründen ergeben (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 2003 - VIII ZR 262/02, NJW 2003, 1743; Senatsurteil vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 122/03). - BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 122/03
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Bezugnahme auf die …
Auszug aus BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 208/03
Von der Aufhebung und Zurückverweisung kann ausnahmsweise nur dann abgesehen werden, wenn sich die notwendigen tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung hinreichend deutlich aus den Urteilsgründen ergeben (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 2003 - VIII ZR 262/02, NJW 2003, 1743; Senatsurteil vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 122/03).
- BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 314/03
Anforderungen an den Tatbestand eines Berufungsurteils
Von der Zurückverweisung kann nur dann abgesehen werden, wenn sich die notwendigen tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung hinreichend deutlich aus den Urteilsgründen ergeben (Senatsurteile vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 122/03, NJW-RR 2004, 494, unter II 1 m.w.Nachw. und vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 208/03 unter 1; BGH, Urteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 94/03, BB 2004, 687, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, unter II 1 und 3 m.w.Nachw.). - BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 179/03
Anforderungen an die Darstellung des Tatbestandes im Berufungsurteil
Von der Zurückverweisung kann nur dann abgesehen werden, wenn sich die notwendigen tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung hinreichend deutlich aus den Urteilsgründen ergeben (Senatsurteile vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 122/03, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 1 m.w.Nachw. und vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 208/03 unter 1; BGH, Urteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 94/03, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, unter II 1 und 3 m.w.Nachw.).
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