Rechtsprechung
| BGH, 28.11.1960 - VIII ZR 211/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.01.1975 - VII ZR 137/73
Haftung des Inhabers einer vollautomatischen Waschanlage
Von einer im Wege richterlicher Vertragsergänzung auszufüllenden Lücke kann nur ausgegangen werden, wenn die Beteiligten ein Rechtsverhältnis abschließend gestalten wollten, eine bestimmte Frage aber ungeregelt und offen geblieben ist (…BGHZ a.a.O.; BGH Urteile vom 8. März 1960 - VIII ZR 49/59 = WM 1960, 696, 698 und vom 28. November 1961 - VIII ZR 211/59 - WM 1961, 243, 245).
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