Rechtsprechung
| BGH, 07.03.1973 - VIII ZR 214/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rücksichtnahmegebot in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf Handelsbräuche - Rechtsfolgen aus der Verletzung eines Handelsbrauchs - Maßgebliche Gesichtspunkte für die Anwendung eines örtlichen Handelsbrauchs - Rücktrittsmöglichkeit von ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 578
- DB 1973, 662
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.12.1965 - VIII ZR 271/63
Kauf eines Schiffes - Zahlung einer Maklerprovision - Wirksamkeit eines Vertrages
Auszug aus BGH, 07.03.1973 - VIII ZR 214/71
Daß grundsätzlich ein Handelsbrauch entgegenstehendes dispositives Recht außer Kraft setzen kann und daß gerade auch hiern eine Funktion des § 346 HGB liegt, hat der Senat bereits in VIII ZR 271/63 vom 1. Dezember 1965 (= NJW 1966, 502 = JZ 1966, 104 = LM HGB § 346 (B) Nr. 4) ausgeführt. - BGH, 20.05.1952 - I ZR 140/51
Konnossement. Deckladungsklausel
Auszug aus BGH, 07.03.1973 - VIII ZR 214/71
Da mithin die Klägerin in München zu zahlen hatte, sind für die Wirkung der Unterlassung der Zahlung grundsätzlich Münchener und nicht Hamburger Handelsbräuche maßgeblich, wie auch das Berufungsgericht zutreffend annimmt (vgl.: Oertmann, Rechtsordnung und Verkehrssitte S. 412 f; BGHZ 6, 127, 134;… Ratz in RGRK HGB 3. Aufl. § 346 Anm. 76 b). - RG, 29.11.1919 - I 191/19
1. Kann der Nebenintervenient seine Berufung weiter verfolgen, wenn die …
Auszug aus BGH, 07.03.1973 - VIII ZR 214/71
Dies kommt insbesondere infrage, wenn der Vertrag an einem bestimmten Orte seinen Schwerpunkt hat, so daß es angemessen erscheint - ähnlich wie beim Vertragsstatut im internationalen Privatrecht -, das gesamte Vertragsverhältnis den lokalen Handelsbräuchen dieses Schwerpunktortes zu unterstellen (RGZ 97, 215, 218:"... wenn es sich um ein Geschäft handelt, das nach seinem eigentlichen Wesen, insbesondere seiner Bedeutung und Wirkung, diesem beschränkten Gebiet angehört").
- BGH, 02.05.1984 - VIII ZR 38/83
Geltung eines ausländischen Handelsbrauchs für ein zwischen deutschen Kaufleuten …
Der von der Rechtsprechung mehrfach ausgesprochene und vom Berufungsgericht offenbar für anwendbar gehaltene Grundsatz, daß für Vertragsleistungen die Handelsbräuche am Erfüllungsort maßgebend seien (unveröffentlichtes Senatsurteil vom 25. Februar 1958 - VIII ZR 16/57 unter II; Senatsurteile vom 7. März 1973 - VIII ZR 214/71 = LM HGB § 346 B Nr. 7 = WM 1973, 382 unter 2 b und vom 2. Juli 1980 - VIII ZR 178/79 = LM HGB § 346 B Nr. 8 = WM 1980, 1122 unter IV 2 a), klärt nur den Vorgang bei verschiedenen Handelsbräuchen für mehrere im Zusammenhang mit einem Vertrag maßgebliche Orte. - BGH, 02.07.1980 - VIII ZR 178/79
Feststellung eines Handelsbrauchs - Tatsächliche Übung - Allgemeine …
Zu beachten ist dabei, daß zwar regelmäßig - insoweit ist der Revision zuzustimmen - der Handelsbrauch des Erfüllungsortes maßgebend ist (Senatsurteil vom 7. März 1973 - VIII ZR 214/71 = LM HGB § 346 (B) Nr. 7 = WM 1973, 382); Erfüllungsort ist nach §§ 270 Abs. 1, 4; 269 Abs. 1 BGB der Ort, an dem Kaufpreisanspruch des Klägers zu erfüllen ist, also das Domizil der Beklagten.Ob ein solcher Schwerpunkt gegeben ist, läßt sich aber nur aufgrund der Umstände des einzelnen Falles entscheiden (Senatsurteil vom 7. März 1973 aaO).
- BGH, 12.01.1976 - VIII ZR 273/74
Beweis des Bestehens eines Handelsbrauches - Ansehung des Ortes als einen …
Sodann wird es gegebenenfalls die bereits im früheren Senatsurteil vom 7. März 1973 - VIII ZR 214/71 (= WM 1973, 382) vermißten tatsächlichen Feststellungen unter Würdigung aller Umstände zur Frage, ob Ha. nicht als Schwerpunkt des ganzen Vertragsverhältnisses anzusehen ist, zu treffen haben.
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