Rechtsprechung
| BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 217/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundstück - Verlegung einer Zuführungsleitung - Ermessen - Wertbeeinträchtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (bis 31.12.2001) § 546 Abs. 1 § 3
Heraufsetzung der Revisionsbeschwer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zuführungsleitung über fremdes Grundstück: Streitwert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.03.1992 - VIII ZR 219/91
Inanspruchnahme von Dritteigentum zum Anschluß eines Grundstücks an Energie- und …
Auszug aus BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 217/01
Bei dem Anspruch, den die Klägerin aus dem zwischen ihr und dem Beklagten bestehenden Wasserversorgungsvertrag herleitet und als dessen Grundlage das Berufungsgericht zu Recht § 8 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) herangezogen hat, handelt es sich - anders als bei Grunddienstbarkeiten und ähnlichen Rechten - um ein persönliches Recht der Klägerin ohne subjektiv-dinglichen Charakter (…vgl. Musielak/Smid, ZPO, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 3 und 4;… Zöller/Herget, 23. Aufl., ZPO, § 7 Rdnr. 5; vgl. auch Senatsurteil vom 11. März 1992 - VIII ZR 219/91 = WM 1992, 1114 = NJW-RR 1993, 141 unter II 2 b bb; BGH, (unveröffentl.) Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 291/89). - BGH, 04.11.1998 - XII ZB 111/98
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 217/01
Für die Festsetzung der Beschwer ist das wirtschaftliche Interesse des Beklagten an der Abwehr des von der Klägerin geltend gemachten Duldungsanspruchs maßgebend (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluß vom 4. November 1998 - XII ZR 111/98 = FamRZ 1999, 647 unter II). - BGH, 18.05.1990 - V ZR 291/89
Streitwert eines schuldrechtlich vereinbarten Grundstückszugangs
Auszug aus BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 217/01
Bei dem Anspruch, den die Klägerin aus dem zwischen ihr und dem Beklagten bestehenden Wasserversorgungsvertrag herleitet und als dessen Grundlage das Berufungsgericht zu Recht § 8 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) herangezogen hat, handelt es sich - anders als bei Grunddienstbarkeiten und ähnlichen Rechten - um ein persönliches Recht der Klägerin ohne subjektiv-dinglichen Charakter (…vgl. Musielak/Smid, ZPO, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 3 und 4;… Zöller/Herget, 23. Aufl., ZPO, § 7 Rdnr. 5; vgl. auch Senatsurteil vom 11. März 1992 - VIII ZR 219/91 = WM 1992, 1114 = NJW-RR 1993, 141 unter II 2 b bb; BGH, (unveröffentl.) Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 291/89).
- BGH, 09.06.2011 - V ZB 293/10
Zulässigkeit der Berufung gegen Urteil auf Duldung der kurzfristigen Nutzung …
Vielmehr gelangt es rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis, dass dem für die Bemessung der Beschwer maßgeblichen wirtschaftlichen Interesse der Beklagten an der Abwehr des von der Klägerin geltend gemachten Duldungsanspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 217/01, juris, Rn. 4) kein über 600 EUR zu bemessender Wert zukommt. - BGH, 17.12.2015 - V ZR 65/15
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer bei Verurteilung zur Duldung eines …
Die Beschwer eines Beklagten, der sich - wie hier - gegen die Verurteilung zur Duldung eines Notwegs richtet, bemisst sich nach der Wertminderung, die sein Grundstück hierdurch erleidet (vgl. Senat…, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 293/10, Grundeigentum 2001, 1080 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 217/01, juris Rn. 4). - BGH, 19.12.2024 - V ZB 71/23
Wirtschaftliches Interesse an der Abwehr des geltend gemachten Duldungsanspruchs …
Maßgebend ist hier daher das wirtschaftliche Interesse der Beklagten an der Abwehr des von der Klägerin geltend gemachten Duldungsanspruchs (vgl. Senat…, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 293/10, BeckRS 2011, 18962 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 217/01, BeckRS 2002, 5004 Rn. 4). - OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 W 10/20
(Bemessung des Streitwerts einer Klage: Wertaddition mehrerer
Geht es - wie hier nach dem Klagevortrag - um den Wert eines nur schuldrechtlich vereinbarten Grundstückszuganges, wird dieser gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen festgesetzt (BGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 291/89, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 217/01, juris). - LG Hamburg, 18.02.2013 - 318 S 114/12
Wohnungseigentumsverfahren: Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Duldung eines …
Rn. 14 Die Beschwer des Beklagten richtet sich auch bei der Verurteilung zu einer Duldung nach dem wirtschaftlichen Interesse des Beklagten an der Abwehr des von der Klägerin geltend gemachten Duldungsanspruchs (BGH…, Beschluss vom 09.06.2011 - V ZB 293/10, Rn. 6, zitiert nach juris;… Beschluss vom 31.03.2010 - XII ZB 130/09, Rn. 11, zitiert nach juris; Beschluss vom 22.05.2002 - VIII ZR 217/01, Rn. 4, zitiert nach juris).
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